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Pressemeldung des FPSB Deutschland: „Moderne Lebensformen richtig absichern und auch an die Nachlassplanung denken"

Pressemeldung des FPSB Deutschland: „Moderne Lebensformen richtig absichern und auch an die Nachlassplanung denken"
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Pressemeldung des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.

"Moderne Lebensformen richtig absichern und auch an die Nachlassplanung denken"

Der FPSB Deutschland e.V. widmet sich in seiner heutigen Pressemeldung dem Thema "Moderne Lebensformen richtig absichern und auch an die Nachlassplanung denken":

Die Lebensformen werden immer bunter und vielfältiger – Ob mit oder ohne Trauschein, ob kinderlos, alleinerziehend oder Patchwork: sie alle sollten die Altersabsicherung sowie die Vermögensnachfolge unbedingt selbst in die Hand nehmen und eine solide Finanzplanung als Lebensgrundlage erstellen

Frankfurt/Main, 9. Oktober 2024 – In Deutschland gibt es viel Freiraum für individuelle Lebensstile und -formen. Die traditionelle Form des Zusammenlebens war bisher die Familie, sie bekommt jedoch zunehmend neue Facetten. Laut Statistischem Bundesamt wächst in Deutschland derzeit fast jedes dritte Kind in sogenannten alternativen Lebensformen auf. Hierzu gehören Alleinerziehende ebenso wie beispielsweise Patchworkfamilien. Und immer häufiger kommt es vor, dass Mutter und Vater nicht miteinander verheiratet sind.

„Diese neuen, bunten Facetten des Zusammenlebens sind in der Gesellschaft zum Glück weitgehend akzeptiert. Sie bringen jedoch bei finanziellen Fragen einige Herausforderungen und Fallstricke mit sich“, sagt Prof. Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Denn jede der genannten Lebensformen ist anders. Anders in der Zusammensetzung, anders in ihrer Entstehungsgeschichte und anders in ihrem Familienleben. „Was für alle jedoch gleichermaßen gelten sollte, ist das Bewusstsein, sich und die Kinder frühzeitig abzusichern und für das Alter vorzusorgen“, empfiehlt Prof. Tilmes.

Denn hierzulande sind immer noch die meisten gesetzlichen Regelungen auf die klassische Familie, bei der die Kinder bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen, ausgerichtet. In der Konsequenz besteht das Risiko, dass die gewünschte finanzielle Absicherung, die Versorgung des Partners im Alter und der Vermögenserhalt nicht oder nur teilweise erreicht werden.

Versicherungsschutz auf dem Prüfstand

Deshalb sollte die finanzielle Absicherung beziehungsweise der Versicherungsschutz bei gemischten Lebensgemeinschaften regelmäßig auf den Prüfstand gestellt werden. Das gilt umso mehr, wenn jemand mit Kindern und dem neuen Partner frisch in ein neues Zuhause zieht. Oft bestehen beispielsweise mehrere Versicherungs-Verträge, obwohl eigentlich einer ausreicht. In manchen Bereichen allerdings braucht man doch besser zwei Policen. Zwar sind sogenannte Singlepolicen oftmals günstiger, bieten aber im Gegensatz zur Familienpolice in der Regel keinen Schutz für Partner und Kinder.

„Ein Vergleich kann sich auszahlen“, erläutert Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance, Wealth Management & Sustainability Management an der EBS Executive School in Oestrich-Winkel ist. Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen sind einzelne Verträge und werden pro Person abgeschlossen. Die private Haftpflicht-, Hausrat- und Unfallversicherung kann hingegen für alle Familienmitglieder gelten. Neben einer Risikolebensversicherung sind insbesondere Berufsunfähigkeitspolicen sowie Pflegeversicherungen weitere sinnvolle Absicherungen für Patchworkfamilien, aber auch für Alleinerziehende.

Beim gesetzlichen Erbrecht mögliche Fallstricke beachten

Doch auch bei der Nachlassplanung gibt es einiges zu bedenken: „Moderne Beziehungen stellen das deutsche Erbrecht vor ganz neue Herausforderungen. Chaos beim Erben scheint da programmiert“, berichtet Tilmes. Hinzu kommt: Viele Bürger verlassen sich darauf, dass im Todesfall die finanziell und vermögensmäßig sinnvollen und erhofften Regelungen greifen und folglich das gesetzliche Erbrecht den Nachlass zu ihrer Zufriedenheit regeln. Doch es gibt verschiedene Konstellationen, in denen das Gesetz keine oder nur unbefriedigende Lösungen vorsieht.

Bei den mitunter komplizierten Familienkonstellationen ist eine rechtzeitige Erbregelung per Testament oder Erbvertrag also unabdingbar. Denn beispielsweise der plötzliche Todesfall des Hauptverdieners kann eine ganze Familie in den finanziellen Ruin stürzen. In einer Patchworkfamilie haben die Kinder des neuen Ehepartners als Stiefkinder beim Tod des Stiefelternteils kein Erbrecht. Das führt dazu, dass es bei Stieffamilien, die kein Testament besitzen, vom reinen Zufall abhängt, wie sich das Vermögen im Todesfall verteilt. Auch wenn zivilrechtlich gesehen Stiefkinder und Stiefeltern nicht miteinander verbunden sind, ist dies im Erbschaftsteuerrecht gerade nicht der Fall. Dieses sieht nämlich vor, dass Stiefkinder leiblichen Kindern gleichgestellt sind. Das hat zur Folge, dass auch Stiefkindern, wenn sie im Testament von dem Stiefelternteil bedacht werden, die hohen Freibeträge zustehen. Wird jedoch keine Regelung durch ein vernünftig gestaltetes Testament getroffen, gehen Stiefkinder leer aus.

Deshalb rät der FPSB dazu, sich mit Themen wie Absicherung und der Vermögensnachfolge frühzeitig zu beschäftigen und dabei möglichst die Unterstützung eines professionellen CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional oder CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professional in Anspruch zu nehmen. Die Professionals sind aufgrund ihrer hervorragenden Ausbildungen in der Lage, die gesamte finanzielle Situation des Anlegers, egal in welcher Lebensform, zu überblicken und entsprechend rational darauf zu reagieren.

Save the date:

Am 30.10.2024 lädt der FPSB Deutschland zu einem virtuellen Presse-Round-Table ein. Unter der Moderation von Anne Connelly, Gründerin des Karrierenetzwerkes „Fondsfrauen“ sowie dem Finanzportal „herMoney“, informieren und diskutieren Expertinnen und erfahrene Finanzplanerinnen über finanzielle Trends und Vorsorgemöglichkeiten speziell für Frauen. Der Titel des bereits zum 4. Mal stattfindenden Round-Tables lautet diesmal: „Verliebt, verheiratet, verrechnet? So bewahren Frauen in jeder Lebensphase ihre finanzielle Unabhängigkeit“.

Über den FPSB Deutschland e.V:

Das Financial Planning Standards Board Ltd. - FPSB ist ein globales Netzwerk mit derzeit 27 Mitgliedsländern und über 223.000 Zertifikatsträgern. Dessen Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern. Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz in Frankfurt/ Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an.

Zentrale Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln. Wichtige Gütesiegel sind der CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, der CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER, der EFPA European Financial Advisor® EFA und der CGA® CERTIFIED GENERATIONS ADVISOR. Der FPSB Deutschland hat ferner den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen Finanzberatung zu setzen. Dafür arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse und interessierter Öffentlichkeit zusammen.

Ein weiteres Anliegen des FPSB Deutschland ist die Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung. Zu diesem Zweck hat der Verband den Verbraucher-Blog https://www.frueher-planen.de lanciert. Er informiert neutral, anbieterunabhängig und werbefrei über alle relevanten finanziellen Themen und beinhaltet drei Online-Rechner zur Berechnung der Altersrente und der Basisrente sowie zur Optimierung der Fondsanlage. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.fpsb.de .

Folgen Sie uns auch auf LinkedIn unter: https://de.linkedin.com/company/fpsbdeutschland .

Rück- oder Interviewanfragen mit dem Vorstandsvorsitzenden des FPSB Deutschland Prof. Dr. Rolf Tilmes bitte an:

iris albrecht finanzkommunikation GmbH
Frau Iris Albrecht
Feldmannstraße 121
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681 – 410 98 06 10
Fax: 0681 – 410 98 06 19
Email:  iris.albrecht@irisalbrecht.com
www.irisalbrecht.com