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OPC-Urteil sorgt für Wirbel 9. EUROFORUM-Jahrestagung "Nahrungsergänzungsmittel" 22. und 23. Januar 2009, Frankfurt am Main

Düsseldorf (ots)

Das OPC-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
vom 25.07.2007 sorgt weiterhin für Unklarheit bei der Einordnung von 
Zusatzstoffen. Demnach sind nur die Stoffe den Zusatzstoffen 
gleichgestellt, die weder selbst als Lebensmittel verzehrt noch als 
charakteristische Zutat eines Lebensmittels verwendet werden. Welcher
Stoff als "charakteristisch" gilt, ist im Sinne von §2 Abs.3 LFGB 
nicht eindeutig definiert. Entsprechend wäre ein Stoff, so lange er 
eine "charakteristische Zutat" des Nahrungsergänzungsmittels (NEM) 
ist, nicht gleichgestellt und somit nicht zulassungspflichtig. Die 
Konsequenzen der fehlenden Begriffsbestimmung diskutieren auf der 9. 
Jahrestagung "Nahrungsergänzungsmittel" (22. und 23. Januar in 
Frankfurt am Main) Gerhard Bialonski, Ministerialrat des 
Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und 
Landwirtschaft, und Dr. Axel Preuß, Leiter des Chemischen Landes- und
Staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes. Weitere Themen der Konferenz
sind Kennzeichnung, Werbung und Höchstmengen von NEM sowie 
europäische Vorschriften und länderspezifische Regelungen für die 
Herstellung, Vermarktung und den NEM-Vertrieb. Das vollständige 
Programm der Konferenz: http://www.euroforum.de/ots-nem08
Kontrollinstanzen der Health-Claims-Verordnung
Ziel der Health-Claims-Verordnung ist es, eine Harmonisierung und 
Rechtssicherheit im europäischen Markt zu bewirken. Derzeit existiert
noch keine einheitliche Liste, die der Lebensmittelindustrie vorgibt,
welche Aussagen ohne ein kosten- und zeitintensives 
Zulassungsverfahren frei verwendet werden dürfen. Eine 
Übergangsvorschrift soll über die unklare Rechtslage hinweg helfen. 
Peter Loosen (Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde) 
erläutert die Anpassungsfristen und informiert über Anforderungen der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bei 
wissenschaftlichen Nachweisen. Dr. Evelyn Breitweg-Lehmann (Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) erklärt, wie 
Anträge nach Artikel 15 und 18 gestaltet werden sollten und welche 
Kriterien vor der Weitergabe an die EFSA von den Mitgliedsstaaten 
geprüft werden. Über Harmonisierungstendenzen in Europa und spricht 
Katarina Wagner (EAS) und stellt aktuelle Fälle des Europäischen 
Gerichtshof vor.
Höchstmengen: Herausforderung für Hersteller
Die Festlegung von einheitlichen Höchstmengen ist nicht nur für den 
freien Warenverkehr von NEM und angereicherten Lebensmittel 
erforderlich. Sie dient vor allem dem gesundheitlichen 
Verbraucherschutz zur Vermeidung von Risiken infolge einer 
Überdosierung von bestimmten Vitaminen und Mineralstoffen. Den 
derzeitigen Diskussionsstand über die rechtlichen Vorgaben zur 
Erstellung von Höchstmengen schildert Dr. Martina Hagen, 
GlaxoSmithKline Consumer Health Care. Die Besonderheiten bei der 
Forschung mit NEM und den Einfluss auf das Produktmarketing, stellt 
Dr. Peter Prock, Präsident der  European Nutraceutical Association, 
vor.

Pressekontakt:

Ansprechpartner:
Julia Batzing
Pressereferentin
EUROFORUM Deutschland GmbH - ein Unternehmen der Informa Group
Tel.: +49 (0) 211/96 86- 3381
Fax: +49 (0) 211/96 86- 4381
Mailto:presse@informa.com
www.euroforum.de

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