Neue Regeln für mehr Nachhaltigkeit in den Vorstandsetagen Presseinformation zur Handelsblatt Konferenz Aufsichtsrat und Vorstand (4. und 5. März 2009, Hotel Concorde, Berlin)
Berlin/Düsseldorf (ots)
Februar 2009. Noch vor der Bundestagwahl will die große Koalition Änderungen im Aktienrecht und im Handelsgesetzbuch durchsetzen, um langfristige Verhaltensanreize für Manager zu setzen. Die Arbeitsgruppe zur Neuordnung von Managergehältern hat sich laut ihrem Zwischenbericht bereits auf einige Änderung einigen können, die Signale gegen ein kurzfristiges Renditedenken setzen. Aktienoptionen sollen in Zukunft nicht mehr nach vier, sondern erst nach zwei Jahren einzulösen sein und der Aufsichtsrat erhält Möglichkeiten, Vorstandsvergütungen leichter herabsetzen. Die Haftung von Aufsichtsrat und Vorstand soll verschärft werden und der gesamte Aufsichtsrat soll über Vorstandsverträge entscheiden. Bereits am 4. März will die Koalition über die Vorschläge beraten. (Dow Jones, 29.01.2009)
Die Handelsblatt Konferenz "Aufsichtsrat und Vorstand" (4. und 5. März 2009, Berlin) greift die Diskussionen um die Vergütung, Haftung und gesellschaftliche Verantwortung von Spitzen-Managern auf. Das Spannungsfeld zwischen den Selbstverpflichtungen durch den Corporate-Governance-Kodex und strafrechtlichen Verpflichtungen wird ebenso vorgestellt wie Fragen der sozialen Verantwortung. Zum Auftakt spricht der neue Vorsitzende der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, Klaus Peter Müller.
Einen Überblick über die Rechte und Pflichten von Aufsichtsrat und Vorstand gibt Dr. Dr. h.c. Manfred Gentz, Vorsitzender des Verwaltungsrates der Zurich Financial Services. Über die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen und die Risiken durch einen Vertrauensverlust spricht Birgit Riess (Bertelsmann Stiftung). Wie Nachhaltigkeits- und Sozialfaktoren in der Praxis eines Unternehmens umgesetzt werden können, beschreibt Dr. Lothar Meinzer.
Zu Haftungsfragen von Vorständen und Aufsichtsräten spricht unter anderen Wolfgang J. Schaupensteiner (Deutsche Bahn AG). Den Stellenwert von sogenannte D&O-Versicherungen im Haftungsfall erläutert Michael Hendricks (Hendricks & GmbH).
Unterschiede in den Rechtsformen
In zwei parallelen Foren werden die unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen für die Kontrolle von börsennotierten und eigentümergeführten Unternehmen diskutiert. Das Aktiengesetz und den Umgang mit aktiven Aktionären greift das Forum für Aktiengesellschaften auf. Im Forum Mittelstand geht es um Aufgaben von Aufsichtsgremien in Familienunternehmen und Fragen der Compliance.
Das Programm ist im Internet abrufbar unter: http://www.konferenz.de/ots-aufsichtsrat09
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