EUROFORUM-Konferenz "TKG-Novelle 2003"
TKG: Marktteilnehmer kritisieren "weiche" Formulierungen in Arbeitsentwurf
Bonn (ots)
- Andreas Krautscheid, Telekom: "Komplexe Diskussion in den nächsten Monaten."
- Jürgen Grützner, VATM: "Unscharfe Begriffe gehen einseitig zu Lasten der Wettbewerber."
- Euroforum-Kongress "TKG-Novelle 2003", 01.04.2003 in Bonn
Der Entwurf für das neue deutsche Telekommunikationsgesetz (TKG) enthält zu viele schwammige Formulierungen in entscheidenden Bereichen. Unisono haben die Marktteilnehmer den Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) zur Novelle des TKG in diesem Punkt auf dem Euroforum-Kongress zur "TKG-Novelle 2003" gestern in Bonn hart attackiert. Andreas Krautscheid, Leiter Grundsätze und politische Kommunikation bei der Deutschen Telekom AG erwartet nicht zuletzt deshalb für die nächsten Monate eine komplexe Diskussion um den als nächstes zu erwartenden Referentenentwurf des BMWA. Völlig unklare Formulierungen wie "wenn aufgrund der bestehenden Marktstrukturen Tendenzen für das Entstehen eines funktionsfähigen Wettbewerbs erkennbar sind und zu erwarten ist, dass die Mittel des allgemeinen Wettbewerbsrechts ausreichen, um ein missbräuchliches Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung zu verhindern" (§ M 1 TKG- Arbeitsentwurf) sind auch nach Ansicht von Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Wettbewerber-Verbandes VATM, der dringend benötigten Investitions- und Planungssicherheit für die TK-Unternehmen in Deutschland eher abträglich. Vor Allem gingen derart unscharfe Begriffe im TKG erfahrungsgemäß einseitig zu Lasten der Telekom-Wettbewerber. "Wenn es keine klaren Richtlinien für Deutschland gibt, besteht die Gefahr dass die Verwaltungsgerichte oder die Europäische Kommission den Markt definieren", so Grützner. Schon jetzt stünden die Marktchancen für TK-Unternehmen in Deutschland neueren Marktdaten zufolge um die Hälfte schlechter als sonst in Europa.
Auf dem Euroforum-Kongress im Bonner Maritim-Hotel diskutieren hochrangige Regulierungs-Experten der Telekommunikationsbranche heute die Novellierung des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) und den bislang dazu vorliegenden Arbeitsentwurf des BMWA.
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