Steuerlast für die öffentliche Hand nimmt zu EUROFORUM-Konferenz: Besteuerung der öffentlichen Hand 22./23. Juni 2004, Düsseldorf)
Düsseldorf (ots)
Düsseldorf, April 2004. Steueränderungen und Gesetzesvorhaben betreffen zunehmend auch Bund, Länder und Kommunen. Gerade in Zeiten finanzieller Engpässe wird die detaillierte Kenntnis aller Neuerungen unabdingbar. Auf der 7. EUROFORUM- Jahrestagung Besteuerung der öffentlichen Hand (22./23. Juni, Düsseldorf) werden die aktuellen Steuerentwicklungen und ihre Auswirkungen auf die öffentliche Verwaltung ausführlich vorgestellt. Neun Experten referieren praxisnah zu Themen wie öffentliche Hand und Umsatzsteuer, steuerliche Behandlung des Sponsoring und gehen auf spezielle Probleme der kommunalen Praxis ein. Auch Spezialfragen der Besteuerung wie die Steuerreform für Körperschaften des öffentlichen Rechts, Besteuerung von Hochschulen und Veränderungen im ÖPNV werden behandelt.
Zu den Referenten zählen namhafte Vertreter aus Wirtschaft, Recht und Finanzverwaltung: Horst Eversberg, Ministerialrat im Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, gibt einen detaillierten Überblick der aktuellen Steueränderungen und geht speziell auf Neuerungen zur Kapitalertragsteuer (KapESt) ein. Professor Dr. Rainer Hüttemann (Universität Osnabrück) wird über die öffentliche Hand und Gemeinnützigkeit referieren und dabei unter anderem die Abgrenzung von Zweckbetrieb und Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb erläutern. Harald Bott, Regierungsrat bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt, geht auf die Kapitalertragsteuer bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) ein und erläutert die Neuerungen des Gesetzgebers: "Mit dem Systemwechsel zum Halbeinkünfteverfahren belegt der Gesetzgeber den Gewinn aus Betrieben gewerblicher Art mit einer die tarifliche Körperschaftsteuer flankierenden KapESt. Neben der Ermittlung der abzugspflichtigen Bemessungsgrundlage stellt sich insbesondere bei rechtlich unselbstständigen BgA die Frage der Abgrenzung eines der KapESt zu unterwerfenden, nicht den Rücklagen zugeführten Gewinns aus BgA.
Über die Folgen der Steuerreform für Körperschaften des öffentlichen Rechts referiert Dr. Stephan Schauhoff, Fachanwalt für Steuerrecht und Partner der Sozietät Flick Gocke Schaumburg. Er stellt fest: "Ende letzten Jahres wurden mit den Änderungen in § 8a und § 8b KStG bislang stets als Betriebsausgaben anerkannte Zahlungen zu fiktiven Gewinnen umqualifiziert. Diese Änderungen betreffen nicht nur die Großindustrie, sondern ebenso den Mittelstand und die öffentliche Hand selbst mit ihren Betrieben gewerblicher Art und den Eigengesellschaften. Nicht umsonst wird bereits wieder laut über Änderungen der geänderten Vorschriften nachgedacht.
"Die steuerliche Behandlung des Sponsoring ist Thema des Vortrags von Michael Rave, Senatsrat in der Steuerabteilung bei der Staatsverwaltung für Finanzen. In Zeiten leerer Kassen ist das Sponsoring eine der verbleibenden Möglichkeiten der öffentlichen Hand, über den engeren Kernbereich hinaus wichtige Aufgaben zu finanzieren. Hierbei führt die Abwägung zwischen der vom Sponsor gewünschten Unterstützungseines Unternehmens und der Überschreitung der Grenze zur steuerpflichtigen Werbung zu einer schwierigen Gratwanderung. Die Jahrestagung will hierzu Kriterien als Entscheidungsgrundlage an die Hand geben, erläutert Rave.
Ein weiteres Thema des Senatsrat Rave ist die steuerliche Behandlung von Beistandsleistungen/Kooperationen bei der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben. Die öffentliche Hand bedient sich zum sparsamen Einsatz ihrer Ressourcen der Beistandsleistung und der Kooperation untereinander zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben. Das Steuerrecht zieht die Grenze der steuerlich unschädlichen Beistandsleistung weiter als das Verwaltungsrecht den Bereich der Amtshilfe. Wir werden auf der Tagung die steuerlichen Grenzen aufzeigen, auf die Steuerfolge hinweisen und Entscheidungslinien der Gerichte und der Steuerverwaltung deutlich machen, kündigt Rave an.
Die steuerlichen Entwicklungen im ÖPNV werden auf der Konferenz ebenfalls berücksichtigt. Quo vadis ÖPNV? fragt Hans-Jürgen Rang, Leiter Steuern, Landeshauptstadt Düsseldorf und wird in seinem Vortrag die Frage klären, ob sich die Rechtsprechung des EuGH zum Beihilferecht und die bisherige steuerliche Behandlung der Finanzierung im ÖPNV konträr gegenüber stehen oder ob sich bei geschickter Gestaltung das Spannungsfeld überbrücken lässt.
Für Angehörige des öffentlichen Dienstes wird ein Sonderpreis angeboten.
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