Zwischen Anlegerschutz und Wettbewerbsfähigkeit. 5. EUROFORUM-Jahrestagung: Brennpunkt AG 2. und 3. Dezember 2004, Berlin.
Düsseldorf (ots)
Düsseldorf, November 2004. Mit der Umsetzung eines 10-Punkte- Programms hat das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit dem Justizministerium begonnen, das Kapitalmarkt-Recht zu reformieren. Nach der Verabschiedung des Bilanzrechtsreformgesetzes, des Bilanzkontrollgesetzes sowie des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes sollen noch in diesem Jahr drei Gesetze zum Anfechtungsrecht auf den parlamentarischen Weg gebracht werden und bereits im Frühjahr 2005 in Kraft treten. Der Gesetzesentwurf zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) sowie die Vorschläge zum Kapitalmusterverfahrensgesetz (KapMuG) und Kapitalinformationshaftungsgesetz (KapInHaG) werden von Anlegerschützern begrüßt. Von den Aktiengesellschaften werden die vorgesehenen Haftungsklauseln für Manager allerdings als wettbewerbsfeindlich für den Finanzplatz Deutschland eingeschätzt.
Die 5. EUROFORUM-Jahrestagung Brennpunkt AG greift die geplanten Änderungen im Kapitalmarktrecht auf und stellt die aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung und der Rechtssprechung sowie Neuerungen im Umfeld der Hauptversammelung vor. Die Auswirkungen des europäischen Gesellschaftsrechts werden diskutiert und die Debatte um den Corporate-Governance-Kodex wird auf der etablierten Jahrestagung fortgesetzt. Den Entwurf zum UMAG stellt Ministerialrat Prof. Dr. Ulrich Seibert (Bundesministerium der Justiz) vor. Die Auswirkungen des UMAG auf die Hauptversammlungspraxis kommentiert Hans-Ulrich Wilsing (Linklaters Oppenhoff & Rädler). Für Wilsing werden durch die Modernisierung der gesetzlichen Regelungen über die Anfechtungsklage, ergänzt durch die (...) Einführung eines Freigabeverfahrens für strukturändernde Beschlüsse, Gesellschaften in die Lage versetzt, zeitnah eine Klärung über die Wirksamkeit von Strukturmaßnahmen, insbesondere von Unternehmenszusammenschlüssen und Kapitalerhöhungen herbeizuführen. (Quelle: EUROFORUM)
Als Vertreter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spricht Elisabeth Roegele über Neuerungen in der Ad-hoc- Publizität und bei Directors Dealings durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz und Klaus-Jürgen Strunk über Entwicklungen in der Aufsichtsratspraxis. Einen Überblick über aktuelle aktienrechtliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofes gibt Prof. Dr. Wulf Goette (Richter am Bundesgerichtshof).
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