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"Das deutsche Vergaberecht vor neuen Herausforderungen" Pressemitteilung zur EUROFORUM-Konferenz "Vergaberecht 2005"

Düsseldorf (ots)

Der Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des
Vergaberechts liegt bereits vor, konnte jedoch nicht mehr rechtzeitig
vor der vorgezogenen Bundestagswahl in den Bundestag eingebracht 
werden. Der weitere Ausgang der Vergaberechtsreformen bleibt daher 
weiter ungewiss. Sollten die neuen Regelungen der Reform in diesem 
Jahr nicht mehr verabschiedet werden, wird das neue 
EU-Legislativpaket bei einer nicht fristgerechten Umsetzung am 31. 
Januar 2006 als unmittelbar geltendes Recht in Kraft treten.
Auf der 10. EUROFORUM-Jahrestagung "Brennpunkt Vergaberecht 2005" 
(8. bis 10. November 2005, Düsseldorf) informieren Experten aus 
Praxis, Gerichtsbarkeit, Wissenschaft und Beratung über die aktuellen
Problemstellungen, Rechtsentwicklungen und Gerichtsentscheidungen, 
sowie über die Inhalte des ÖPP-Beschleunigungsgesetztes vom 8. Juli 
2005.
Über die aktuellen Entwicklungen im deutschen Vergaberecht spricht
der Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, Dr. 
Friedhelm Marx. Zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen erläutert
Professor Dr. Martin Burgi, (Juristische Fakultät der 
Ruhr-Universität Bochum) den Rechtsrahmen und den Rechtsschutz, sowie
die Abgrenzungen zwischen Dienstleistungsauftrag und Baukonzession.
Grenzen und Möglichkeiten der Vergaberechtsfreiheit bei 
Privatisierung und interkommunale Zusammenarbeit werden von Norbert 
Portz, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, 
erörtert. Dabei sind die Folgerungen aus den EuGH-Urteilen vom 11. 
und 13. Januar 2005 ebenso Thema, wie der Umgang mit bestehenden 
Verträgen und Haftungsfragen.
"Bei Korruptionshandlungen besteht regelmäßig das Risiko eines 
Angebotsausschlusses. Dieser ist allerdings grundsätzlich nicht 
zwingend", so RA Arnold Boesen (Boesen Rechtsanwälte), der das 
Problem der Korruption bei der Vergabe aufgreift. Pflichten der 
Vergabestelle und Anforderungen an die Unternehmen werden dabei als 
Fragen der Zuverlässigkeit diskutiert.
Über das grundlegende Verhältnis von vergabe- und 
verwaltungsrechtlichem Rechtschutz äußert sich Dr. Hans-Joachim Prieß
(Freshfields Bruckhaus Deringer): "Die Frage lautet nicht, ob 
Beschaffungen, die außerhalb des GWB-Vergaberechts vorgenommen 
werden, überhaupt justizabel sind. Die Frage, die sich gegenwärtig 
mehr denn je stellt, lautet vielmehr, welche Gerichte für die 
Überprüfung zuständig sind."
Das vollständige Programm finden Sie unter:www.euroforum.de/p16984

Rückfragen bitte an:

EUROFORUM Deutschland GmbH
Pressereferentin
Jacqueline Jagusch M.A. phil.
Telefon: +49 (0) 211/ 9686-3381
Fax: +49 (0) 211/ 9686-4381
jacqueline.jagusch@euroforum.com

Original-Content von: EUROFORUM Deutschland GmbH, übermittelt durch news aktuell

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