Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Offenlegung der Abgeordneten-Einkünfte
Bielefeld (ots)
Auch bei den Karlsruher Richtern gehen die Auffassungen weit auseinander, wie ein »gläserner Abgeordneter« denn nun auszusehen hat. Nur mit einem überraschenden Patt hat das Bundesverfassungsgericht gestern die Offenlegungspflichten für Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten gebilligt. Zu einem ist es gut, dass die Hälfte der Richter feststellt, dass das Abgeordnetenmandat mehr als eine ehrenamtliche Tätigkeit ist, den ganzen Menschen verlangt. Das ist die Messlatte. Da erscheint so manche kritisierte Tätigkeit außerhalb des Parlaments in einem anderen Licht. Es kann zudem der Demokratie nur guttun und wertet das angekratzte Politiker-Ansehen auf, wenn diese Nebeneinkünfte offengelegt werden müssen. Das Wahlvolk hat Anspruch darauf zu wissen, von wem und in welcher Größenordnung seine Vertreter Geld entgegennehmen. Doch auch das Argument, erst die Möglichkeit, seinen Beruf weiter ausüben zu dürfen, gebe dem Abgeordneten die Freiheit, sein Mandat allein nach dem Gewissen auszuüben, hat einen hohen Stellenwert. Niemand will ein Beamtenparlament. Wer freie Abgeordnete wolle, müsse auch ein Mindestmaß an Vertrauen aufbringen, dass diese mit ihrer Freiheit verantwortlich umgehen, stellen die Richter zu Recht fest. Politische Nachbesserungen sind unumgänglich, doch jede Regelung bleibt auch eine Gratwanderung.
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