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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Offenlegung der Abgeordneten-Einkünfte

Bielefeld (ots)

Auch bei den Karlsruher Richtern gehen die
Auffassungen weit auseinander, wie ein »gläserner Abgeordneter« denn 
nun auszusehen hat. Nur mit einem überraschenden Patt hat das 
Bundesverfassungsgericht gestern die Offenlegungspflichten für 
Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten gebilligt.
Zu einem ist es gut, dass die Hälfte der Richter feststellt, dass das
Abgeordnetenmandat mehr als eine ehrenamtliche Tätigkeit ist, den 
ganzen Menschen verlangt. Das ist die Messlatte. Da erscheint so 
manche kritisierte Tätigkeit außerhalb des Parlaments in einem 
anderen Licht.
Es kann zudem der Demokratie nur guttun und wertet das angekratzte 
Politiker-Ansehen auf, wenn diese Nebeneinkünfte offengelegt werden 
müssen.
Das Wahlvolk hat Anspruch darauf zu wissen, von wem und in welcher 
Größenordnung seine Vertreter Geld entgegennehmen.
Doch auch das Argument, erst die Möglichkeit, seinen Beruf weiter 
ausüben zu dürfen, gebe dem Abgeordneten die Freiheit, sein Mandat 
allein nach dem Gewissen auszuüben, hat einen hohen Stellenwert. 
Niemand will ein Beamtenparlament. Wer freie Abgeordnete wolle, müsse
auch ein Mindestmaß an Vertrauen aufbringen, dass diese mit ihrer 
Freiheit verantwortlich umgehen, stellen die Richter zu Recht fest.
Politische Nachbesserungen sind unumgänglich, doch jede Regelung 
bleibt auch eine Gratwanderung.

Pressekontakt:

Rückfragen bitte an:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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