Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum A33-Urteil des Leipziger Bundesverfassungsgerichts
Bielefeld (ots)
Wenige müssen viel opfern, damit viele einen Nutzen haben: Das ist bei jedem Großprojekt so. Groß war daher der Argwohn, als das »Turbo-Verfahren« mit dem Bundesverwaltungsgericht als erster und letzter Instanz eingeführt wurde. Denn für die betroffenen Menschen geht es nicht um abstrakte Verkehrspolitik, sondern um Haus, Hof und Heimat. Zum zweiten Mal haben die Leipziger Richter über eine Autobahn in Ostwestfalen entschieden: nach der Nordumgehung in Bad Oeynhausen jetzt über die A 33 zwischen Bielefeld und Halle. Zum zweiten Mal sind die Anwohner gescheitert. War ihr Argwohn berechtigt? Nein: Beide Urteile fielen nach intensiver Prüfung - vor Ort und vor Gericht. Den Planern der A 33 schrieben die Richter sogar ins Stammbuch, dass sie einen Verfahrensfehler begangen haben. An diesem Punkt aber offenbart sich der Vorteil des neuen Verfahrens. Was früher zu unendlichem Streit durch die Instanzen geführt hätte, wird jetzt in einem Zug entschieden. Schneller, aber nicht schlechter. Das mindert nicht den Verlust der Betroffenen. Aber es mehrt den Nutzen der Allgemeinheit.
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