Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Null-Euro-Jobs
Bielefeld (ots)
Zwölf Euro Stundenlohn: Dafür muss etwa die Friseuse in Sachsen-Anhalt sehr lange Haare schneiden. Also alles gut mit Null-Euro-Jobs für neue Einpackhilfen im Supermarkt? Nein. Denn Trinkgeld ist kein Arbeitsverdienst. Trinkgeld ist ein Almosen, auf das der Empfänger naturgemäß keinen Anspruch hat. Hinzu kommt, dass die meisten Deutschen zwar gute Leistungen in Restaurant und Café gern mit Trinkgeld belohnen. Doch bei einfachen Serviceleistungen wie Parkplatz einweisen, Autotank befüllen und Einkäufe verpacken lassen sie ihr Portemonnaie genauso oft stecken. Davon abgesehen stellt sich zudem die Frage nach dem Dritten im Bund: Die Leistungen des Staates und der Sozialversicherungen wollen bezahlt sein. Kann sein, dass alle Beschäftigten vom Trinkgeld ordnungsgemäß Steuer und Versicherungsbeiträge abführen. Dann allerdings bleibt von den zwölf Euro pro Stunde nicht mehr viel übrig. Das Angebot an sich ist trotzdem zu begrüßen. Wir brauchen in Deutschland Jobs, die außer von Schülern und Studenten auch von Arbeitskräften ohne abgeschlossene Berufssausbildung ausgeführt werden können.
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