Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Fall Gäfgen
Bielefeld (ots)
Wenn ein Kindesmörder überhaupt so etwas wie einen Rest von Ehre haben kann - Magnus Gäfgen hat ihn gewiss nicht. Sein Versuch, seine Rolle als Opfer in den Vordergrund zu schieben und so seine mörderische Kaltblütigkeit zu relativieren, ist ungeheuerlich. Ja, Gäfgen ist ein Folteropfer. Denn Frankfurts Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner hatte ihm mit Misshandlungen drohen lassen, sollte er nicht das Versteck des entführten Jakob nennen - von dem Daschner annehmen musste, dass er noch lebt. Dass die Drohung, die das Kind retten sollte, nicht richtig war, wusste Daschner von Anfang an. 2004 war er deswegen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, und er hat den Schuldspruch akzeptiert. Es überrascht deshalb überhaupt nicht, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gestern erklärt hat, Gäfgen dürfe sich als Folteropfer bezeichnen. Erfreulich klar hat das Gericht aber auch gesagt, dass Gäfgens Prozess rechtsstaatlich war und es keinen Grund für eine Neuauflage gibt. Gäfgen darf sich Folteropfer nennen. Aber in die Kriminalgeschichte wird er als eiskalter Kindesmörder eingehen.
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