Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Sexualstraftäter
Bielefeld (ots)
Wieder ist ein Kind missbraucht worden. Wieder einmal ist es ein einschlägig vorbestrafter Sexualstraftäter, der unter dringendem Verdacht steht. Die Statistik lässt keine Zweifel aufkommen: Die Rückfallquote bei Sexualverbrechern liegt bei etwa 20 Prozent. Das ist deutlich mehr als beispielsweise bei Mördern, die nach der Haft auf freiem Fuß sind. Natürlich müssen Richter jedes Verbrechen und jeden Täter individuell beurteilen, genauestens abwägen, wenn es darum geht, eine Sicherungsverwahrung anzuordnen. Nachdem der Europäische Gerichtshof Ende 2009 die ohnehin schwierig durchzusetzende nachträgliche Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention verurteilt hat, müssen Richter nun aber noch genauer hinsehen. Schon beim geringsten Verdacht, dass die Gefahr eines Rückfalls nach der Haft besteht, hat das im Urteil zu stehen. Im Klartext: Die Sicherungsverwahrung ist als Option festzuschreiben. Sexualtäter, die keine Therapie annehmen oder sich ansonsten auffällig verhalten, könnten dann relativ problemlos weiter hinter Gittern bleiben.
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