Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Sicherungsverwahrung:
Bielefeld (ots)
Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes ist nicht zu beneiden. Wenn er die nachträgliche Sicherungsverwahrung für rechtswidrig erklären sollte, müssen sie den Druck einer empörten Öffentlichkeit und Medienwelt aushalten. Jede Gewalttat, die nach der Freilassung eines gefährlichen Straftäters passiert, wird den Karlsruher Richtern angekreidet. Vermutlich wird es aber nicht soweit kommen. Die Tendenz deutet darauf hin, dass das deutsche Verfassungsgericht sich im Zweifel für die Sicherheit der Bevölkerung entscheiden wird. Das ist auch wünschenswert - ohne Frage. Doch einen Straftäter nach Verbüßung der Haft nicht freizulassen, sondern ihn als psychisch krank zu erklären und ihn dann für unbestimmte Zeit wegzusperren, lässt ein Unbehagen deutlich werden. Ob Haft oder Therapieeinrichtung - für den Betroffenen ist das kein Unterschied. Genauso sieht das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Aber über den will sich Karlsruhe offenbar hinwegsetzen. Die Menschenrechtskonvention stehe hinter dem Grundgesetz. Zweifel an dieser Sichtweise bleiben.
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