Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum U-Bahn-Schläger-Urteil:
Bielefeld (ots)
Aggressive Schläger prügeln wild drauflos. Der Angegriffene wehrt sich zunächst, flüchtet dann angesichts der hemmungslosen Gewalt. Eine Flucht, die für ihn tödlich endet. Er wird von einem Auto erfasst, stirbt an den Folgen. Zwar saß der Schläger bis jetzt in U-Haft, doch nach der gestern ausgesprochenen Bewährungsstrafe ist er auf freiem Fuß. Auch wenn das Urteil rechtlich sicherlich zu vertreten ist - schließlich führten nicht die Schläge als solche zum Tod des Opfers -, wirklich zu verstehen ist es nicht. Die Begründung, das Opfer sei in einer Kurzschlussreaktion und nicht aus Todesangst vor den Wagen gelaufen, ist eine schon fast anmaßende Auslegung des Richters. Ob aufgrund einer Kurzschlussreaktion oder aus Panik - der 23-Jährige Berliner ist tot, gestorben, weil er aus Angst vor weiteren Gewaltexzessen auf der viel befahrenen Straße blindlings vor ein Auto lief. Allein aus diesem Grund hätte die Strafe härter ausfallen müssen. Eine Haft auf Bewährung wird der Tat nicht gerecht. Es bleibt zu hoffen, dass das Urteil in einer Revision aufgehoben wird.
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