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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Parlamentsrechte

Bielefeld (ots)

Einmal mehr hat das Bundesverfassungsgericht das Parlament gegenüber der Regierung gestärkt. Konkret: Es war nicht in Ordnung, dass Angela Merkel der Opposition Textentwürfe aus den Verhandlungen zur Schaffung eines dauerhaften Euro-Rettungsschirms von Ende Februar bis Mitte Mai vorenthielt. Tatsächlich: Das Aushandeln von Verträgen ist Regierungssache, deren Bewertung aber Aufgabe des Bundestags. Deshalb sollen laut Gericht weder Zeitdruck noch Geheimhaltungszwänge eine so große Rolle spielen, dass dem Parlament nichts anderes bleibt, als mehr oder weniger informiert zuzustimmen. Allerdings: Der Konflikt zwischen der Notwendigkeit einer breiten Diskussion in allen europäischen Regierungen und nationalen Parlamenten einerseits und der Gefahr gefährlicher Marktreaktionen andererseits ist unlösbar. Denn: Werden geldmarktpolitische Entscheidungen zu früh bekannt, kann das Milliarden kosten und ganze Volkswirtschaften in den Strudel reißen. Diese Gefahr setzt nicht nur Regierungen Grenzen, sondern auch der Spruchpraxis höchster Gerichte.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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