Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Filesharing-Urteil
Bielefeld (ots)
»Eltern haften für ihre Kinder«, dieser Grundsatz gilt nicht nur auf Baustellen, sondern allgemein in der realen Welt. Nicht so in der virtuellen Realität des Internets. Hier genügt es also, seine Kinder darauf hinzuweisen, dass ein Tausch von MP3-Downloads über das Internet verboten ist - und schon sind Mama und Papa all ihrer Verantwortung ledig. Das ebnet weiteren Urheberrechtsverletzungen den Weg. Schließlich können Eltern vor Gericht immer darauf hinweisen, dass sie ihre Sprösslinge doch eingehend ermahnt haben. Das Gegenteil wird nur schwer zu beweisen sein. Deshalb ist das Urteil des Bundesgerichtshofes weltfremd. Man stelle sich nur vor, Gleiches gälte künftig auch für Ladendiebstahl oder Sachbeschädigung. Im konkreten Fall soll ein 13-jähriger Arztsohn über einen Zeitraum von sieben Monaten 1147 Audiodateien zum Tausch angeboten haben. Das ist sicherlich kein Versehen, das einem unbedachten Mausklick geschuldet war. Trotzdem wird dies keine Konsequenzen haben. Der offenkundig Geschädigte, die Musikindustrie, geht leer aus. Man muss hier kein Mitleid haben, aber gerecht ist das nicht.
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