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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Adoptionsrecht

Bielefeld (ots)

Die Erziehung von Kindern ist eine so riesige Aufgabe, dass man damit möglichst niemanden allein lassen sollte. Für jeden Erwachsenen ist es eine Erleichterung, wenn sie oder er die Verantwortung nicht allein trägt. Ebenso hilft es den Kindern bei der Orientierung, wenn sie sich nicht nur an einem Menschen ausrichten können. Dabei sind Charakter, Geduld, Kraft und Weitsicht der Erziehenden von großer Bedeutung. Das Geschlecht der beiden Partner ist es nicht. Aus diesem Grund sind die Politiker auch gar nicht überrascht, dass ihnen das höchste deutsche Gericht ein neues Adoptionsrecht verordnet. Der homosexuelle Partner eines Adoptivelternteils darf das Kind des Lebensgefährten nachadoptieren. Damit ist in der Praxis und hoffentlich auch bald de jure die gemeinsame Adoption ebenfalls erlaubt. Die Entscheidung sichert zudem die Rechte des Kindes im Unterhalts- sowie Erbschaftsfall. Die Frage stellt sich, warum das deutsche Parlament solche Entscheidungen immer wieder den Gerichten überlässt. Das gilt auch für Rot-Grün, in deren Regierungszeit das jetzt korrigierte Gesetz verabschiedet worden ist.

Pressekontakt:

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Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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