Westfalen-Blatt: Der Deutschen Bahn (DB) drohen wegen überhöhter Trassenpreise Rückforderungen von bis zu 750 Millionen Euro.
Bielefeld (ots)
Wegen überhöhter Trassenpreise gibt es beim Landgericht Frankfurt drei Klageverfahren gegen die Deutsche Bahn (DB). Nahverkehrsverbünde werfen dem Staatskonzern ungerechtfertigte Bereicherung vor und verlangen insgesamt 36 Millionen Euro zurück. Das berichtet das Bielefelder Westfalen-Blatt (Donnerstags-Ausgabe).
Bei den Trassenpreisen handelt es sich um Gebühren, die Privatbahnen und die Bahntochter DB Regio für die Nutzung regionaler Schienenstrecken an die DB Netz AG mit zahlen müssen. Die Gebühren werden den Eisenbahnunternehmen von den jeweiligen Nahverkehrsverbünden erstattet.
Der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe hat die Bahn per Mahnbescheid auf eine Rückzahlung von 21 Millionen Euro verklagt. Die Millionenforderung betrifft Verkehrsverträge der Nordwestbahn, der Eurobahn, Abellio, der Westfalenbahn, der Hellertalbahn und der Bahntochter DB Regio NRW, schreibt die Zeitung. Der Forderung haben sich der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (Koblenz) angeschlossen, da sie mit einigen Streckenabschnitten ebenfalls betroffen sind.
Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord verlangt in einem eigenständigen Verfahren ebenfalls per Mahnbescheid eine Rückzahlung von elf Millionen Euro. Betroffen sind die Privatbahnen Rhenus Veniro (Moers) und Vectus (Tochter der Hessischen Landesbahn/Limburg) sowie die Bahn-Tochter DB Regio. Da die Bahn gegen die beiden Mahnbescheide Widerspruch eingelegt hat, muss jetzt das Landgericht Frankfurt über den Vorwurf der ungerechtfertigten Bereicherung entscheiden, berichtet das Westfalen-Blatt.
Den direkten Klageweg zum Landgericht Frankfurt im Streit um die Trassenpreise hat der Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig eingeschlagen. Er verlangt von der Bahn vier Millionen Euro zu viel gezahlter Trassenpreise zurück. In allen drei Verfahren stehe noch kein Verhandlungstermin fest, sagte Gerichtssprecher Dr. Arne Hasse dem Westfalen-Blatt. Vermutlich komme es erst im Spätsommer zu einer ersten mündlichen Verhandlung.
In Sachen Trassenpreise erwägt auch der Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (Dresden) rechtliche Schritte gegenüber der DB. Die Rückzahlungsforderung beläuft sich auf rund 2,5 Millionen Euro. Derzeit würden noch Gespräche mit der Städtebahn Sachsen geführt, die auf den betroffenen Strecken im Auftrag des Verkehrsverbundes fährt und daher in einem Vertragsverhältnis mit der DB Netz AG steht, sagte ein Sprecher des Zweckverbandes.
Den größten Brocken verlangt das Land Sachsen-Anhalt von der Bahn zurück. Es handelt sich um bis zu 110 Millionen Euro zu viel gezahlter Trassenpreise. Derzeit werde noch mit der Bahn über die Rückzahlung verhandelt, sagte ein Sprecher des Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt der Zeitung. Es gebe aber bereits einen Kabinettsbeschluss, die Bahn zu verklagen, wenn die Verhandlungen nicht zum Erfolg führten. Die Verkehrsministerien aller Bundesländer hätten bereits ausgerechnet, dass die Bahn bundesweit von Ländern und Verkehrsverbünden, den Aufgabenträgern im Schienenpersonennahverkehr, mit bis zu 750 Millionen Euro zur Kasse gebeten werden könnte, wenn die ersten Klagen erfolgreich seien, schreibt die Zeitung.
Streitpunkt bei den Trassenpreisen sind die so genannten Regionalfaktoren, die die Bahn seit 2003 erhoben hatte. Bei den Regionalfaktoten handelt es sich um Zuschläge für unrentable Schienenstrecken. Diese Zuschläge verteuerten die Trassenpreise zum Beispiel in Westfalen-Lippe um bis zu 40 Prozent. Die Bundesnetzagentur hatte die Regionalfaktoren im März 2010 für ungültig erklärt. Sie wurden 2012 komplett abgeschafft. Zudem hatten der Bundesgerichtshof am 18. Oktober 2011 und das Oberlandesgericht Frankfurt am 17. Januar 2012 in Urteilen festgestellt, dass die Billigkeit (Gerechtigkeit) der Infrastrukturgebühren, die die Bahn erhebt, durch Zivilgerichte überprüfbar ist.
Die Bahn hält die Erhebung der Zuschläge für rechtmäßig. Die Bahn sei sogar gesetzlich verpflichtet gewesen, Regionalfaktoren anzurechnen, sagte eine Bahnsprecherin dem Westfalen-Blatt
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