Westfalen-Blatt: Bundesweit fallen jährlich bis zu 10 000 Greifvögel der illegalen Jagd zum Opfer. Massive Zunahme der Taten in Nordrhein-Westfalen. NRW-Umweltministerium ruft Bürger zu Wachsamkeit auf.
Bielefeld (ots)
Das NRW-Umweltministerium hat alle Naturfreunde, Jäger sowie Tauben- und Geflügelhalter aufgerufen, sich aktiv am Greifvogelschutz zu beteiligen. Anlass ist die große Zahl von toten Greifvögeln, die in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen bereits gefunden wurden. Das berichtet das Bielefelder Westfalen-Blatt (Montags-Ausgabe). »Viele Greifvogelarten sind vor allem durch die illegale Jagd in ihrem Bestand bedroht«, sagte ein Ministeriumssprecher der Zeitung. Die illegale Jagd werde in NRW nicht toleriert. Greifvogeljagd sei eine Straftat und müsse konsequent verfolgt werden. Polizei und Staatsanwaltschaft brauchten noch mehr Hinweise aus der Bevölkerung, heißt es in dem Zeitungsbericht. Die Fälle der illegalen Greifvogeljagd werden seit 2005 von der Stabsstelle Umweltkriminalität beim NRW-Umweltministerium erfasst. Nach Angaben des Komitees gegen den Vogelmord (Bonn) hat die illegale Jagd auf Greifvögel seit 2005 massiv in NRW zugenommen. Nach Angaben des Komitees wurden bis Ende 2012 370 Fälle mit rund 620 getöteten Greifvögeln gemeldet. Die häufigste von den Tätern benutzte Methode sei das Auslegen von giftigen Ködern, sagte Komitee-Sprecher Axel Hirschfeld dem Westfalen-Blatt. Ferner würden die gesetzlich geschützten Tiere geschossen oder in verbotenen Fallen gefangen. Hirschfeld schätzt, dass in Deutschland jährlich bis zu 10 000 Greifvögel der illegalen Jagd zum Opfer fallen. Eine zentrale Erfassungsstelle gebe es bislang nur in NRW. In Werther (Kreis Gütersloh) waren Ende März sechs tote Bussarde auf einem Acker nahe einer Landstraße gefunden worden. Derzeit werden die Organe der Tiere beim Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Münster auf Giftspuren untersucht. Nach Angaben von Tierschützern besteht der dringende Verdacht, dass die Tiere vergiftet wurden. So seien die Kadaver nah beieinander gefunden worden. Der Kreis Gütersloh warnt daher vor ausgelegten Giftködern. Bei Willich im Kreis Viersen ist am Wochenende ein neuer Fall von illegaler Greifvogelverfolgung aufgedeckt worden. In einem Waldstück seien vier illegale Greifvogelfallen, sieben tote Greifvögel (fünf Bussarde und zwei Habichte), ein toter Fuchs sowie aller Voraussicht nach ein Giftköder gefunden worden, teilte das Komitee gegen den Vogelmord (Bonn) mit. Vermutlich seien vergiftete Schlachtabfälle ausgelegt worden. Die Polizei ermittelt wegen des Verstoßes gegen das Tierschutz- und Bundesnaturschutzgesetz. Der zuständige Jagdpächter habe bereits zugegeben, Besitzer der Fallen zu sein, berichtete das Komitee. Ein Spaziergänger hatte die Fallen entdeckt und die Polizei verständigt. Das Nachstellen und der Fang von Greifvögeln seien nach dem Bundesnaturschutzgesetz Straftaten, die mit hohen Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden könnten. Sollte sich herausstellen, dass ein Jagdscheininhaber der Täter war, drohe ihm zusätzlich der Verlust der Jagdlizenz. Mehrere tote Greifvögel wurden in diesem Jahre in NRW auch in Greven (Münsterland), Geilenkirchen (Kreis Heinsberg), Werne (Kreis Unna), Düren (Eifel), Neuss am Rhein und Kalkar (Kreis Kleve) gefunden. Zudem sei im Kreis Borken ein Mäusebussard an einen Baum genagelt worden, schreibt das Westfalen-Blatt. Nach Angaben von Hirschfeld seien 2011 insgesamt 57 Fälle mit 91 Opfern, darunter 63 Mäusebussarde, elf Habichte, sechs Rotmilane, vier unbestimmte Greifvögel, drei Turmfalken, zwei Sperber sowie jeweils eine Rohrweihe, ein Wanderfalke und ein Waldkauz bekannt geworden. Häufigste von den Tätern benutzte Verfolgungsmethode waren mit 21 Fällen und 62 Opfern die Vergiftung, gefolgt von Fang (19 Fälle, 15 Opfer) und Abschuss (14 Fälle, 14 Opfer). Die Zahlen für das vergangene Jahr würden derzeit ausgewertet. Bei der illegalen Greifvogeljagd gebe es eine hohe Dunkelziffer, sagte Hirschfeld. Fallen würden aufwändig getarnt sowie getötete Tiere regelmäßig entfernt, vergraben oder auf andere Weise beseitigt. Eine in NRW bereits mehrfach beobachtete und offenbar gängige Methode sei das Ablagern getöteter Tiere am Straßenrand, um die Vogelkadaver als Unfallopfer zu tarnen, sagte Hirschfeld. Insgesamt seien im Jahr 2011 sieben Täter überführt und von den zuständigen Gerichten zu Geldstrafen beziehungsweise Geldauflagen zwischen 300 und 1250 Euro verurteilt worden.
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