Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Google-Urteil
Bielefeld (ots)
Der Bundesgerichtshof traut Nutzern der Suchmaschine Google offensichtlich nicht zu, dass sie zwischen Tatsachenbehauptungen und der Ergänzung von Suchbegriffen unterscheiden können, die clever programmierte Maschinen auf Basis von Beobachtungen zahlloser Nutzeranfragen liefern. Neun von zehn Deutschen nutzen Google - aber längst nicht alle verstehen, wie's funktioniert. Akzeptiert man diese Annahme, wird deutlich, dass die »Autocomplete«-Funktion Persönlichkeitsrecht verletzt, wenn der eigene Name in zweifelhaften Zusammenhang gerückt wird. Auch wenn Google uns nur zeigt, wonach viele suchen... Der Konzern hat trotzdem die Verantwortung zu übernehmen. Unüberwindliche technische Gründe, die einen Schutz der Persönlichkeitsrechte verhindern, gibt's nicht. Google ist in Sachen Zensur kein Neuling: Bei Suchanfragen in den USA zeigt sich die puritanische Grundhaltung. Bald stellt sich die Frage, ob die Gerichte sich als nächstes die Suche vornehmen, die auf ähnlichen Programmen beruht. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum: Daran hat der BGH keinen Zweifel gelassen.
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