Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Burkini-Streit
Bielefeld (ots)
Toleranz ist keine Einbahnstraße, Integration auch eine Bringschuld. Die Leipziger Richter haben mit ihrem Urteil zur Teilnahme eines muslimischen Mädchens am Schwimmunterricht den Bildungsauftrag des Staates über ein Glaubensgebot und die Religionsfreiheit gestellt. Und das ist richtig so. In einer pluralistischen Gesellschaft darf jeder auf dem Boden des Grundgesetzes seine weltanschaulichen und religiösen Grundsätze vertreten. Er darf jedoch nicht die Rechte und Pflichten je nach religiösen Belang selbst bestimmen - und schon mal gar nicht erwarten, dass dies akzeptiert wird. Das Gleiche gilt übrigens auch bei Protesten fundamentalistischer Christen, wenn es um die Teilnahme am Sexualkundeunterricht oder die Evolutionslehre in der Biologiestunde geht. Im konkreten Fall argumentieren die 13-jährige Klägerin und als treibende Kraft ihre Eltern, ein Ganzkörperbadeanzug stigmatisiere sie. Das ist paradox, wenn das Ziel der Klage die selbstgewählte Ausgrenzung ist. Die Schule hat ihr mit dem Tragen eines Burkini eine Brücke gebaut. Über diese sollte sie jetzt gehen.
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