Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Rente
Bielefeld (ots)
Heute beschließt der Bundestag ein Rentenpaket. Es beschert zehn Millionen Deutschen ein wohlverdientes Plus und wird von 42 Millionen Erwerbstätigen, so viel wie noch nie, über Abgaben und Steuern bezahlt. Ja, es ist eine reine Umverteilung, wie die Kritiker beklagen. Aber wie funktioniert ein Staat denn sonst? Die Regierung könnte das Geld auch in Steuersenkungen oder auch in massive Investitionen stecken. Was jetzt geschieht, ist zum Wohle
- von älteren Müttern, die lange vor U3 und Erziehungsgeld Kinder zur Welt brachten. - Belohnt wird auch die Lebensleistung von Menschen, die 45 Jahre Beiträge aus eigener Tasche bezahlt haben. Für drei ausgesuchte Jahrgänge gibt es die volle Rente zwei Jahre eher. Danach wird das Sonderangebot wieder schrittweise zurückgenommen. - Längst überfällig und bei Experten absolut unstrittig sind die Korrekturen bei den Erwerbsminderungsrente und den Reha-Leistungen. - Nicht zu vergessen jene, die über das aktuelle Renteneintrittsalter 65 Jahren und drei Monaten hinaus im Job bleiben möchten. Die sollen nicht länger mit Abzügen bestraft werden,die sie nie wieder sehen.
Diese Flexi-Rente ist nachträglich in das ursprünglich vierteilige Rentenpaket eingebunden worden. Allein sie sorgt dafür, dass auch CDU/CSU heute weitgehend geschlossen dem Gesamtpaket zustimmen werden. Die Mittelständler treibt die große Sorge um, dass nur auf diesem Weg der wachsende Fachkräftemangel gemildert werden kann. Die Zukunft wird zeigen, was wirklich geschieht. Wer nach 45 Berufsjahren mit 63 oder 64 an Ruhestand denkt, tut das in aller Regel aus gesundheitlichen Gründen. Auf dem Rücken dieser Personen lässt sich das Arbeitsmarktproblem nicht lösen. Der Betreffende hat in Praxis oft die Wahl zwischen vollen zwei Jahren Arbeitslosengeld, das bis zu 67 Prozent vom letzten Bruttogehalt beträgt, oder der abschlagfreien gesetzlichen Rente. Kurzum: Das Kurzzeitzuckerl Rente mit 63 plus zwei bis 22 Monate könnte durchaus die schlechtere Entscheidung sein. Die Mütterrente greift wirklich tief in die Rentenrücklage. Dennoch wird dieser Reformteil nicht mehr infrage gestellt. Alle wissen: Künftig zwei Rentenpunkte für vor 1992 geborene Kinder bedeuten immer noch nicht volle Gleichbehandlung. Denn später geborene Kinder punkten bei der Rente dreifach. Der vom 1. Juli 2014 an rollierende Stichtag für die Rente mit 63, die für die Masse der Arbeitnehmer schrittweise kommende Rente erst mit 67 und die neue Flexi-Rente für freiwillige Längerbeschäftigte bringen unter dem Strich eines: das endgültig Ende des fixen Renteneintritts am 65. Geburtstag. Jeder Renteneintritt ist künftig anders, nicht unbedingt gerechter, aber hoffentlich der zuvor individuell erbrachten Lebensleistung angemessen.
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