Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Erbschaftssteuer
Bielefeld (ots)
Der Mittelstand verdient besonderen Schutz, denn er stellt das Rückgrat der deutschen Wirtschaft dar. Das betonen Politiker gerne, weil es nicht nur stimmt, sondern auch noch gut klingt. Entsprechend großzügig hat der Gesetzgeber 2009 die Reform des Erbschaftssteuerrechts angelegt. Und muss dafür jetzt eine Ohrfeige aus Karlsruhe fürchten. Zum wiederholten Male. Seit gestern prüft das Bundesverfassungsgericht die Regeln zur Erbschaftssteuer. Und es ist zwar möglich, aber doch einigermaßen unwahrscheinlich, dass der Erste Senat nach monatelanger Verhandlung zu dem Schluss kommt, dass alles in bester Ordnung ist. Nicht nur der Bundesfinanzhof, der das Verfahren 2012 ins Rollen gebracht hat, hält das gültige Recht für verfassungswidrig. Dabei lautet die Begründung stets: Erben von Betriebsvermögen werden unzulässig bevorzugt, Erben von Privatvermögen benachteiligt. Karlsruhe überprüft die Erbschaftssteuer jetzt bereits zum dritten Mal, zweimal wurde das Gesetz schon gekippt. Das allein kann nicht im Sinne der Rechtssicherheit für Industrie und Unternehmen sein. Und panikartige Übertragungen von einer Inhabergeneration an die nächste, wie es sie nach der Intervention des Bundesfinanzhofs vermehrt gegeben hat, sind wohl das Letzte, was der Wirtschaftsstandort Deutschland gebrauchen kann. Hinzu kommt, dass das jetzige Recht den neuen Firmenchefs ziemliche Fesseln anlegt, wenn sie tatsächlich steuerfrei bleiben wollen. Wenn die Lohnsumme innerhalb von sieben Jahren nicht sinken darf, kann es schnell unmöglich werden, frischen Wind ins Unternehmen zu bringen. Grundsätzlich stellt sich einmal mehr die Frage, ob nicht eine Erbschaftssteuer mit insgesamt niedrigeren Tarifen, aber weniger Umgehungstatbeständen am Ende für alle Beteiligten die bessere Lösung darstellt. Zwar kämen die Unternehmen dann nicht mehr steuerfrei davon, sie würden aber im Gegenzug an wirtschaftlicher Dynamik hinzugewinnen. Und den Mehrbelastungen könnte mit klugen Stundungsregeln sowie zusätzlichen Investitionsanreizen begegnet werden. Kein Zweifel indes kann daran bestehen, dass endlich eine gerichtsfeste Lösung her muss. Denn es dürfte kaum das Ziel des Gesetzgebers sein, dass der so schon nicht einfache Generationsübergang in Familienunternehmen zusätzlich erschwert wird. Und das Problem ist drängend: Nach Schätzung des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn stehen allein bis zum Jahr 2018 etwa 135 000 Firmen zur Übergabe an. CDU-Finanzstaatssekretär Michael Meister hat zwar gestern für die Regierung das Erbschaftssteuerrecht verteidigt. Gleichwohl dürften der Politik dessen Unzulänglichkeiten bekannt sein. Hoffentlich nutzt sie die Zeit, um sich über eine juristisch wasserdichte und zugleich wirtschaftsfreundliche Neufassung Gedanken zu machen. Eine solche Reform ist notwendig - gerade im Sinne des deutschen Mittelstandes.
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