Westfalen-Blatt: zum Urteil zu Mehrurlaub für Ältere
Bielefeld (ots)
Bei Geld hört bekanntermaßen die Freundschaft auf, bei Arbeitszeit und Freizeit die Kollegialität. Das macht die Klage jüngerer Mitarbeiter gegen zwei Extra-Urlaubstage älterer Kollegen deutlich. Ganz besonders, wenn die Kläger schon regulär in den Genuss üppiger 34 Urlaubstage im Jahr kommen. Der Gang bis vors Bundesarbeitsgericht belegt, wie sehr eine unterschiedliche Behandlung überschaubaren Ausmaßes Unfrieden innerhalb einer Belegschaft stiften kann. Das sollten sich Arbeitgeber im Sinne eines gutes Betriebsklimas immer wieder vor Augen führen. Es gibt nachvollziehbare Gründe, Mitarbeitern bei besonderer Beanspruchung mehr Urlaub zur Erholung zu gewähren. Sich dabei am Alter zu orientieren, ist eine Möglichkeit. Aber eine strittige, wie der aktuelle Fall und frühere Fälle zeigen. Auch Jüngere finden genügend gute Argumente, eine Gleichbehandlung einzufordern: etwa, um zusätzlice Zeit für die aufwachsenden Kinder zu haben. Wer als Arbeitgeber differenzieren will, sollte eine gute Lösung finden. Viele setzen auf eine Staffelung nach Betriebszugehörigkeit - sozusagen als Treuebonus.
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