Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Middelhoff, Hoeneß und Co.
Bielefeld (ots)
Der Prozess gegen Thomas Middelhoff zeigt mehr als deutlich: Wir leben in einer Neidgesellschaft. Zum Teil mit Häme wird in der Öffentlichkeit diskutiert, ob drei Jahre Haft eine angemessene Strafe dafür sind, dass der ehemalige Arcandor-Chef auf Kosten seines Arbeitgebers Ausgaben in Höhe von 500 000 Euro getätigt hat, die nichts mit Arcandor zu tun hatten. Ist das Urteil zu hart? Im Gegensatz zu Uli Hoeneß, der den Staat um Steuern in zweistelliger Millionenhöhe betrügen wollte, hat Thomas Middelhoff - aus Sicht des Gerichts - seinem Arbeitgeber monetären Schaden zugefügt. Als Vorstandsvorsitzender war der Top-Manager Angestellter von Arcandor. Es ist zumindest bemerkenswert, dass sich die Justiz so weitgehend in einen Vorgang einmischt, der Aufgabe des Aufsichtsrates gewesen wäre. Wenn dieses Spitzengremium an der Geschäftsführung seines Vorstands etwas zu bemängeln gehabt hätte, wäre es sicher aktiv geworden. Dreieinhalb Jahre Haft für Uli Hoeneß wegen Betrugs am Steuerstaat, drei Jahre Haft für Thomas Middelhoff wegen Veruntreuung von Geld seines Arbeitgebers: Zwei Fälle, die verglichen werden, weil sie sich rein oberflächlich ähneln - inklusive Urteil. Und wer vergleicht, kommt zu dem Schluss: Entweder ist die Strafe gegen den Ex-Präsidenten des FC Bayern München zu gering ausgefallen oder die gegen den früheren Bertelsmann-Boss zu hoch. Der tiefe Fall eines Top-Managers - gewissermaßen aus dem Privatjet in den Knast - scheint ein Gefühl zu befriedigen. Wenn ein finanzieller Überflieger aus Gier abstürzt, ist die sogenannte soziale Gerechtigkeit für den Moment wiederhergestellt. Deswegen kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Verhandlungen wie die gegen Wulff, Hoeneß und Middelhoff fast den Charakter von Schauprozessen haben. Was ebenfalls mitschwingt: Der Staat bestraft Finanzdelikte härter als Gewalttaten. Ist dem Staat Geld wichtiger als die körperliche Unversehrtheit seiner Bürger? Auf diese Frage mögen Juristen eine akademische Antwort finden. Jedenfalls wundert man sich immer häufiger über Diskrepanzen in der Rechtsprechung. Nachdem der 20-jährige Jonny K. im Oktober 2012 am Berliner Alexanderplatz von sechs Schlägern totgetreten worden war, blieben fünf der Täter eineinhalb Jahre auf freiem Fuß - bis die Urteile endlich rechtskräftig waren. Wenn der Staat sein Gewaltmonopol zum Schutz der Bürger im öffentlichen Raum nicht einsetzt, darf er sich nicht wundern, wenn sich Bürgerwehren bilden. Ohne Sicherheit im öffentlichen Raum gibt es keine freie Gesellschaft. Der Staat muss im Dienst der Bürger seine Kernaufgaben erfüllen - und sollte darauf achten, dass die Justiz weniger Prozesse inszeniert.
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