Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Raucherurteil
Bielefeld (ots)
Es ist wie fast immer im Leben: Rücksichtnahme und ein respektvolles Miteinander sind meistens der Schlüssel, um Probleme aus der Welt zu schaffen. Nicht anders ist im Prinzip das Urteil der Karlsruher Richter im erbitterten Nachbarschaftsstreit um das Rauchen auf einem Balkon zu verstehen. Ja, es kann natürlich das Wohlbefinden der oben Wohnenden beeinträchtigen, wenn andauernd der Qualm der Nachbarn aus der unteren Etage auf den darüberliegenden Balkon oder gar in den Wohnbereich zieht. Dabei kommt es nicht einmal darauf an, ob oben Nichtraucher oder Raucher betroffen sind. Auch letztere vermeiden es inzwischen oft, den blauen Dunst im Wohnbereich zu haben. Vielmehr geht es darum darauf zu achten, dass nicht zu viel und vielleicht zu bestimmten Zeiten gar kein Qualm nach oben zieht. Ja, die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen gilt es zu achten. Auch die der Raucher. Vor allem, wenn sie unter freiem Himmel am Glimmstängel ziehen. Doch wenn es dabei zu wesentlichen Beeinträchtigungen Anderer kommt, dann geht es eben um mehr als nur die eigenen Rechte.
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