Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Datenschutz
Bielefeld (ots)
Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Europa bekommt ein gemeinsames Datenschutz-Recht, das an die Erfordernisse der digitalen Welt angepasst wurde. Nun werden die Experten erklären, warum die Regelungen sowieso technischer Humbug sind, weil man sie austricksen kann. Und die Befürworter dürften betonen, dass die Neuerungen wenigstens eine pädagogische Funktion des Wachrüttelns und Aufmerksam-Machens erfüllen. Beides zeigt: Diese Datenschutz-Grundverordnung ist zwar gut. Aber ob sie wirklich ihre Ziele erreicht, den Usern mehr Rechte zu geben, hängt weder von den Konzernen noch von den künftigen Meldestellen ab, sondern vom Verbraucher selbst. Wer unbedacht alles, was kleingedruckt ist und als Datenschutz-Erklärung daherkommt, ungelesen mit einem Mausklick annimmt, trägt eine Mitverantwortung dafür, wenn persönliche Informationen missbraucht werden. Dass der Schutz von privaten Daten vernachlässigt wurde, hat nicht nur mit Geschäftspraktiken der Konzerne zu tun, sondern eben auch mit der Tatsache, dass die Bürger auf Rechte, die ihnen zustanden, verzichteten. Doch man muss eben auch wissen, dass Google, Facebook oder Microsoft keine Wohlfahrtsorganisationen sind, die aus reiner Menschenliebe ihre Netzwerke für Kontakte und private Tagebücher anbieten. Im Gegenzug für kostenfreie Zugänge brauchen sie den Rohstoff der digitalen Welt, um damit ihre Investitionen zu erwirtschaften: Daten. Der eigentliche Durchbruch der neuen Verordnung liegt in der klaren Feststellung, dass für jeden Anbieter das Recht des Landes oder der Region gilt, in der er seine Dienste offeriert. Damit kann sich niemand mehr auf rechtsfreie Räume berufen. Voraussetzung für diese Anwendung der Gesetze war aber auch, dass sich die EU-Staaten auf gemeinsame Grundsätze verständigt haben. Wer die Strukturen der EU kennt, weiß, dass dies ein gewaltiger Fortschritt ist. Eines sollte allerdings auch klar sein: Diese EU-Verordnung ist kein Instrument, mit dem mithörende Geheimdienste herausgehalten werden. Für die Konzerne, die ihren Sitz in den USA haben, bleibt es bei der Vorschrift, Behörden wie der umstrittenen NSA die Türen zu ihren Speiern zu öffnen. Denn so, wie Europa sein Datenschutzrecht definiert sehen will, wird man die Gesetze anderer Gesellschaften ebenfalls akzeptieren müssen. Wer also Schnüffler von seinen Daten fernhalten will, kann dies künftig tun, indem er jedem Export seiner Informationen aus der EU heraus seine Zustimmung verweigert. Insofern bietet das, was die Europäer nun vereinbart haben, mehr Möglichkeiten, als es auf den ersten Blick den Anschein hat.
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