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Westfalen-Blatt: zum Sampling-Urteil

Bielefeld (ots)

Auf der Suche nach der eingängigen Melodie und dem zündenden Rhythmus dürfen sich Musiker künftig bei ihren Kollegen bedienen. Noch muss der BGH abschließend urteilen, aber die höchsten Verfassungsrichter haben gestern die juristische Generalrichtung vorgegeben und künstlerische Freiheiten über den Urheberschutz gestellt. Zur Disposition stand ein nur zwei Sekunden langer Beat, und vielleicht ist dieses Beispiel so wenig für ein Grundsatzurteil geeignet, wie es eine Folge von nur wenigen Noten gewesen wäre. Auch behaupten ja die Verächter von Rock und Pop von jeher, die kompositorischen Mittel dieser Musik seien begrenzt, was, wenn es denn stimmte, das Sampling unausweichlich machen würde. Falsch. Geniale Ideen im Pop hat es immer gegeben. Ob die Idee des Hip-Hop, Hits aus fremder Feder zu zerlegen und neu zu verleimen, solch eine geniale Idee ist, darf man glauben, muss man aber nicht. »Kraftwerk« residieren im Olymp des Pop, ob Sabrina Setlur dort jemals ankommt, ist zweifelhaft. Auf ihrem Weg hilft ihr auch der BVG-Spruch wenig.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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