Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu dem Thema Medikationsplan
Bielefeld (ots)
Man sollte vom Anspruch auf einen Medikationsplan keine Wunderdinge erwarten. Doch dieser Teil des im Dezember 2015 in Kraft getretenen E-Health-Gesetz ist ein Schritt zu mehr Patientensicherheit. Natürlich kann man sich schon jetzt von seinem Arzt oder Apotheker über die Gefahr unerwünschter Nebenwirkungen aufklären lassen. Doch wer denkt immer an alle Pillen, die er so nehmen muss, und weist auch auf sie hin? Dieses Problem nimmt mit dem Alter des Patienten zu. Sicherlich: Gerade beim Start des Systems mit einem Medikationsplan aus Papier gilt: Auch diesen Zettel kann man schnell mal vergessen, verlegen oder lässt ihn nicht aktualisieren. Erst mit der ab 2018 geplanten Abrufbarkeit über die Gesundheitskarte dürfte dieser Aspekt in den Hintergrund treten. Doch schon die Einführung des Rechtes auf einen Medikationsplan im Oktober sollte zur Sensibilisierung beitragen. Ähnlich wie beim Engagement für Händehygiene gelangen so Problem und Lösung ins Bewusstsein und in Qualitätsmanagementprozesse. Wo ein Medikationsplan standardisiert abgefragt werden muss, kann er nicht vergessen werden.
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