Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Facebook
Bielefeld (ots)
Die Entscheidung des Landgerichts ist keine Entscheidung in der Sache. Die Richter waren nicht bereit, den Aufwand des Internet-Riesens und die Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Flüchtlings bei einer Entscheidung über eine einstweilige Verfügung abzuwägen. Das ist angesichts der grundlegenden Bedeutung nachvollziehbar. Der Betreiber des sozialen Netzwerks bietet seinen Nutzern eine Plattform, auf der diese ihre Inhalte publizieren. Wie weit die Verantwortung des US-Unternehmens für diese Inhalte reicht, ist gesetzlich nicht klar definiert - schon gar nicht über Ländergrenzen hinweg. Facebook verbindet Nutzer und bietet ihnen eine Kommunikationsplattform. Es moderiert die Beiträge nicht, bewertet nur wenig (Nacktfilter, Jugendschutz etc.). Eine echte Zensur findet nicht statt. Wenn Nutzer also gegen Gesetze verstoßen: Inwieweit ist Facebook verantwortlich, wie viel Aufwand muss das Netzwerk betreiben? Diese Frage kann nicht auf die Schnelle beantwortet werden. Vielleicht noch nicht einmal in einer Hauptverhandlung. Womöglich ist am Ende der Gesetzgeber gefragt.
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