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Kommentar zum Grundsatzurteil zu Knöllchen für Falschparker

Bielefeld (ots)

Supermärkte, Kliniken, Wohnungsgenossenschaften: Sie alle sind nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs nun weitgehend den Ordnungsbehörden gleichgestellt und dürfen Knöllchen notfalls sogar bei den Fahrzeughaltern eintreiben. Das ist juristisch mutig, aber auch vernünftig, denn die Wildparkerei hat sich vor allem in den größeren Städten zu einem massiven Problem entwickelt.

Keine Sorge: Kein Supermarktkunde muss nun damit rechnen, gleich beim ersten Verstoß massiv zur Kasse gebeten zu werden. Denn die Marktbetreiber haben ja ein Interesse daran, ihre Kunden pfleglich zu behandeln. Und anders als bei kommunalen Politessen ist Kulanz hier nicht verboten. Für notorische Parkplatz-Erschleicher wird es nun allerdings teuer.

Klar ist: Das Urteil wird die Parkplatznot in den Städten verschärfen. Wo soll das Auto denn noch hin, wenn der Supermarktparkplatz als letzter Notnagel für Pendler ausfällt? Hier sind die Städte gefragt. Solange es keine wirklich gut funktionierenden Alternativen zum Auto gibt, müssen ausreichend legale Parkplätze vorhanden sein. Wirklich gute Park-and-Ride-Angebote könnten ebenfalls helfen. Aber die gibt es noch viel zu selten.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 585-261
wb@westfalen-blatt.de

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