EANS-News: Frauenthal Holding AG
Abschluss des Kraftloserklärungsverfahrens
gemäß § 67 iVm § 262 Abs 29 AktG
-------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Unternehmen Wien (euro adhoc) - Der Vorstand der Frauenthal Holding AG hat am 29.11.2012 beschlossen, die nachstehenden Aktien, die trotz Aufforderung nicht zum Umtausch eingereicht wurden, aufgrund der Genehmigung des Handelsgerichts Wien vom 26.7.2012 gemäß § 67 Abs 2 iVm § 262 Abs 29 AktG mit sofortiger Wirkung für kraftlos zu erklären: 17 Stückaktien, verbrieft durch 17 Aktienurkunden, die jeweils 1 Stückaktie vertreten, mit den Nummern 1 und 2, 42 und 43, 1.001 und 1.002, 16.051 bis 16.060 sowie 24.838. Die bezeichneten Aktienurkunden vertreten Stückaktien (Stammaktien) der Frauenthal Holding AG mit der Wertpapierkennnummer ISIN AT0000762406. Mit gegenständlicher Beschlussfassung über die Kraftloserklärung haben die vorangeführten Aktienurkunden ihre Wertpapiereigenschaft verloren. Begründung: Mit Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 26.7.2012, FN83990 s, 72 Fr 3395/12 z, wurde die beabsichtigte Kraftloserklärung von nicht eingereichten effektiven Aktienurkunden und zwar im Ausmaß von höchstens 1.215 Aktienurkunden der Frauenthal Holding AG gemäß § 67 iVm § 262 Abs 29 AktG bewilligt. Mit dreimaliger Aufforderung zur Einreichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 17.8.2012, 18.9.2012 und 19.10.2012 wurden alle Aktionäre der Gesellschaft, welche auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft in effektiven Aktienurkunden halten, aufgefordert die Aktienurkunden samt Kupon Nr. 20 inkl. Mantel bis spätestens 27.11.2012 einzureichen. 17 Stückaktien verbrieft durch 17 effektive Aktienurkunden wurden nicht binnen der genannten Frist eingereicht. Eine entsprechende Bekanntmachung hierüber wird im Amtsblatt zur Wiener Zeitung in der Ausgabe vom 1.12.2012 erscheinen. Hinweis: Mit der Kraftloserklärung verlieren die Aktienurkunden ihre Wertpapiereigenschaft. Die vermögensrechtliche Stellung als Aktionär bleibt unberührt. Betroffene Aktionäre können jederzeit bei UniCredit Bank Austria AG, 1010 Wien, Schottengasse 6-8, als Einreichstelle oder im Wege der depotführenden Kreditinstitute während der üblichen Geschäftsstunden unter Einreichung der für kraftlos erklärten Aktienurkunden, die Buchung einer Gutschrift auf ihrem Wertpapierdepot verlangen, dh es erfolgt eine Depotgutschrift, die der Anzahl der jeweils eingereichten Stammaktien ISIN AT0000762406 entspricht, auf ein vom Aktionär bekanntzugebendes Wertpapierdepot. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass zwecks Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts in Hauptversammlungen der Frauenthal Holding AG dies so rechtzeitig zu erfolgen hat, dass die Depotgutschrift am Nachweisstichtag vor der jeweiligen Hauptversammlung durchgeführt ist. Wien, am 30.11.2012 Der Vorstand, Mag. Hans-Peter Moser Dr. Martin Sailer Rückfragehinweis: Frauenthal Holding AG Dr. Martin Sailer E-Mail: m.sailer@frauenthal.at Mag. Erika Hochrieser E-Mail: e.hochrieser@frauenthal.at Rooseveltplatz 10 A-1090 Wien Tel + 43(1) 505 42 06 Fax + 43(1) 505 42 06-33 www.frauenthal.at Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Unternehmen: Frauenthal Holding AG Rooseveltplatz 10 A-1090 Wien Telefon: +43 1 505 42 06 FAX: +43 1 505 42 06 -33 Email: holding@frauenthal.at WWW: www.frauenthal.at Branche: Technologie ISIN: AT0000762406, AT0000492749 Indizes: ATX Prime Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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