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Frauenthal Holding AG

EANS-Hauptversammlung: Frauenthal Holding AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Frauenthal Holding AG

                                Wien, FN 83990 s
                                ISIN AT0000762406


                                   Einberufung

                              der Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

                      25. ordentlichen Hauptversammlung der
                              Frauenthal Holding AG

am Dienstag, dem 27. Mai 2014, um 13.30 Uhr, im Oktogon-Saal der UniCredit Bank
Austria AG, Schottenring 6-8, 1010 Wien.

Für 11:30 Uhr laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre, die  sich  im  Sinne
der  unten  angeführten  Bestimmungen  zur  Teilnahme  an  der  Hauptversammlung
angemeldet haben, vorab zu einem Mittagessen, wobei  wir  ersuchen  bereits  vor
der  Einnahme  des  Mittagessens  die  Stimmkarten  bei  der  Registrierung  zur
beheben.

                                  Tagesordnung
 1. Vorlage des  Jahresabschlusses,  des  zu  einem  Bericht zusammengefassten
Lageberichts, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses und des
vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2013
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum  31.12.2013
ausgewiesenen Bilanzgewinns
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands  für  das
Geschäftsjahr 2013
 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des  Aufsichtsrats  für
das Geschäftsjahr 2013
 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2014
 6. Wahl von zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende  Unterlagen  sind  spätestens  am  6.  Mai  2014  auf  der
Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at/Investor
Relations/Hauptversammlung 2014 zugänglich:

 - Jahresabschluss,
 - Corporate-Governance-Bericht,
 - Konzernabschluss,
 - zu einem Bericht zusammengefasster Lagebericht,
 - Vorschlag für die Gewinnverwendung,
 - Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2013;
 - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-6,
 - Erklärungen der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu  TOP 6  gemäß
§ 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
 - Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
 - Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
 - vollständiger Text dieser Einberufung.

HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und  die  seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser  Aktien  sind,  können
schriftlich verlangen, dass  zusätzliche  Punkte  auf  die  Tagesordnung  dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn  dieses  Verlangen  in
Schriftform spätestens am 6. Mai 2014 der  Gesellschaft  ausschließlich  an  der
Adresse 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations,  Mag.  Erika
Hochrieser,  zugeht.  Jedem   so   beantragten   Tagesordnungspunkt   muss   ein
Beschlussvorschlag  samt  Begründung  beiliegen.  Die  Aktionärseigenschaft  ist
durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß  § 10a  AktG,  in  der  bestätigt
wird, dass die antragstellenden  Aktionäre  seit  mindestens  drei  Monaten  vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum  Zeitpunkt  der  Vorlage  bei
der  Gesellschaft  nicht  älter  als  sieben  Tage  sein   darf,   nachzuweisen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an  die  Depotbestätigung  wird  auf  die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des  Grundkapitals  erreichen,  können  zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge  zur  Beschlussfassung  samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung  auf
der Internetseite  der  Gesellschaft  zugänglich  gemacht  werden,  wenn  dieses
Verlangen in Textform spätestens am 16. Mai 2014 der Gesellschaft  entweder  per
Telefax an +43 (1) 505 42 06 - 33 oder in Textform an 1090 Wien,  Rooseveltplatz
10, Abteilung  Investor  Relations,  Mag.  Erika  Hochrieser,  oder  per  E-Mail 
e.hochrieser@frauenthal.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise  als
PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an  die  Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur
Ausübung  dieses  Aktionärsrechtes  ist  durch  die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt  der  Vorlage
bei der Gesellschaft nicht  älter  als  sieben  Tage  sein  darf,  nachzuweisen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an  die  Depotbestätigung  wird  auf  die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Auskunftsrecht

Jedem  Aktionär  ist  auf  Verlangen  in  der  Hauptversammlung  Auskunft   über
Angelegenheiten  der  Gesellschaft  zu  geben,  soweit   sie   zur   sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die  Auskunft   darf   verweigert   werden,   soweit   sie   nach   vernünftiger
unternehmerischer  Beurteilung  geeignet  ist,  dem   Unternehmen   oder   einem
verbundenen  Unternehmen  einen  erheblichen  Nachteil  zuzufügen,   oder   ihre
Erteilung strafbar wäre.
Fragen,  deren  Beantwortung  einer  längeren  Vorbereitung  bedarf,  mögen  zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der  Hauptversammlung  in  Textform
an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an  die  Gesellschaft  per
Post an 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations,  Mag.  Erika
Hochrieser, oder per E-Mail  e.hochrieser@frauenthal.at übermittelt werden.

Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -  berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Ein
Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch  zwingend die
 rechtzeitige  Übermittlung  eines  Beschlussvorschlags  gemäß  §  110  AktG
voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung)  können
nur von Aktionären,  die  zusammen  mindestens  1 %  des  Grundkapitals  halten,
vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am  16.  Mai  2014
in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag  ist
die Erklärung gemäß § 87  Abs  2  AktG  der  vorgeschlagenen  Person  über  ihre
fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren  Funktionen  sowie
über alle Umstände, die die  Besorgnis  einer  Befangenheit  begründen  könnten,
anzuschließen.

Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der  Aktionäre  nach  den  §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort  auf  der  Internetseite  der  Gesellschaft
www.frauenthal.at/Investor Relations/Hauptversammlung 2014 zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVER-SAMMLUNG


Die Berechtigung zur Teilnahme an der  Hauptversammlung  und  zur  Ausübung  des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der  Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich bei Inhaberaktien nach  dem  Anteilsbesitz,
bei Namensaktien nach der Eintragung im Aktienbuch jeweils am Ende des  17.  Mai
2014 (Nachweisstichtag).

Inhaberaktien
Zur Teilnahme  an  der  Hauptversammlung  ist  nur  berechtigt,  wer  an  diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag  ist  durch  eine  Depotbestätigung  gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft  spätestens  am  22.  Mai  2014  ausschließlich
unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.

Per Post oder    HV-Veranstaltungsservice GmbH
Boten            Kennwort: Frauenthal
                 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60
als Bevollmächtigte von Frauenthal Holding AG oder
Per Telefax:     +43 (0)1 8900 500 81
Per E-Mail:       anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at,     wobei      die
                 Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF,  dem   
                 E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT        GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt
                 ISIN AT0000762406 im Text angeben)


Namensaktien
Bei Namensaktien ist für die Berechtigung zur Teilnahme an der  Hauptversammlung
ausschließlich  die  Eintragung  im  Aktienbuch  maßgeblich;  es  bedarf  keiner
Anmeldung zur Hauptversammlung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut  mit  Sitz  in  einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem  Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
 - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im  Verkehr
   zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
 -  Angaben  über  den  Aktionär:  Name/Firma,  Anschrift,   Geburtsdatum   bei
natürlichen  Personen,  gegebenenfalls  Register  und   Registernummer   bei
juristischen Personen,
 - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000762406,
 - Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
 - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis  des  Anteilsbesitzes  zur  Teilnahme  an  der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 17. Mai  2014
beziehen. Die Depotbestätigung wird  in  deutscher  Sprache  oder  in 
englischer  Sprache entgegengenommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung  berechtigt  ist,  hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen,  der  im  Namen  des  Aktionärs  an  der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der  Aktionär  hat,  den  er
vertritt. Die Vollmacht  muss  einer  bestimmten  Person  (einer  natürlichen 
oder  einer juristischen Person) in Textform erteilt werden,  wobei  auch 
mehrere  Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich  an  eine  der  nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Post oder    HV-Veranstaltungsservice GmbH
Boten            Kennwort:  Frauenthal
                 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60
als Bevollmächtigte von Frauenthal Holding AG oder
Per Telefax:     +43 (0)1 8900 500 81
Per E-Mail:       anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at,  wobei  die  
                 Vollmacht  in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail 
                 anzuschließen ist

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich:      bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf  der  Vollmacht  werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite  der  Gesellschaft unter
www.frauenthal.at/Investor Relations/Hauptversammlung 2014 abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der  Hauptversammlung  bei  der  Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens  am  26.  Mai  2014  bis
14.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten  sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital  der
Gesellschaft EUR 9.434.990,-- eingeteilt in 9.434.990 auf den  Inhaber  lautende
Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft  hält  im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 943.499 Stück eigene  Aktien.  17
Stückaktien sind gem § 67 iVm § 262  Abs  29  AktG  für  kraftlos  erklärt.  Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien  beträgt  demzufolge  zum
Zeitpunkt der Einberufung 8.491.474 Stück.
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten bei der Registrierung zum  Zwecke
der Identifikation einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 13:00 Uhr.

Wien, im April 2014

                                  Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Frauenthal Holding AG

Dr. Martin Sailer
E-Mail:  m.sailer@frauenthal.at

Mag. Erika Hochrieser
E-Mail:  e.hochrieser@frauenthal.at

Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Tel + 43(1) 505 42 06
Fax + 43(1) 505 42 06-33
www.frauenthal.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Frauenthal Holding AG
             Rooseveltplatz 10
             A-1090 Wien
Telefon:     +43 1 505 42 06
FAX:         +43 1 505 42 06 -33
Email:        holding@frauenthal.at
WWW:      www.frauenthal.at
Branche:     Technologie
ISIN:        AT0000762406, AT0000492749
Indizes:     ATX Prime
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: Frauenthal Holding AG, übermittelt durch news aktuell

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