Bis 2003 werden über zwei Billionen Mark vererbt
Hamburg (ots)
Bis um Jahr 2003 werden in Deutschland über zwei Billionen Mark per Erbschaft den Besitzer wechseln. Testamente können dabei hilfreich sein, einen mögliche Streit der Nachlassnehmer zu vermeiden. "Seinen letzten Willen aufsetzen muss aber nur, wer mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden ist", sagt der Sprecher der Hamburgischen Notarkammer, Dr. Herbert Asschenfeldt, in der neuesten Ausgabe der Frauenzeitschrift "Maxi". Da stünden laut Gesetz Kinder und Ehepartner ganz vorn. Sobald ein andere, etwa die Schwester, der nichteheliche Lebenspartner oder ein gemeinnütztiger Verein, bedacht werden soll, müsse das testamentarisch bestimmt werden.
Wenn der letzte Wille privat aufgesetzt wird, muss das Dokument komplett handgeschrieben werden und Datum sowie Unterschrift tragen. Sicherer ist ein vom Notar protokolliertes Testament. Es wird beim Amtsgericht hinterlegt, was jedoch auch mit einem handschriftlichen Testament geschehen kann. Bei der Frage, wer erben soll, ist man im Übrigen völlig frei. Die Erben kann man bestimmen, das Erbe an Bedingungen knüpfen oder es zunächst einem und nach dessen Tod einem anderen zusprechen. Nur wenn es kein Testament gibt und keine Hinterbliebenen feststellbar sind, erbt der Staat.
Redaktion Maxi Ute Kröger Telefon (040) 30 19-5064 ukroeger@hbv.de
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