DEKRA SIEGEL: DEKRA kooperiert mit Real Garant
Stuttgart (ots)
Die DEKRA Automobil GmbH - mit jährlich rund acht Millionen Hauptuntersuchungen bekannter deutscher Fahrzeugprüfer - kooperiert künftig mit der Real Garant Versicherung AG. Das gab das Unternehmen jetzt in Stuttgart bekannt. Autohändler und Kunden profitieren gleichermaßen von der Zusammenarbeit der Autospezialisten: Das DEKRA SIEGEL für Gebrauchtfahrzeuge wird jetzt noch attraktiver, weil Real Garant bei der Garantieversicherung für mechanische und elektrische Bauteile besondere Konditionen offeriert. Der Kunde kann damit noch mehr Sicherheit und Qualität beim Gebrauchtwagenkauf erwerben, und der Händler trägt den Anforderungen Rechnung, die sich aus der neuen Verbrauchsgüter-Richtlinie der EU ergeben. Mit der Einführung der Verbrauchsgüter-Richtline ab dem 1. Januar 2002 ist ein Haftungsausschluss für Sachmängel unzulässig, und der Verkäufer muss bei einem Mangel beweisen, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe vertragsgemäß war.
Der Vertriebschef der DEKRA Automobil, Dr. Heiko Wolters, konkretisiert: "Mit dem DEKRA SIEGEL erhält der Käufer eines Gebrauchtwagens mehr Sicherheit über den tatsächlichen Zustand des Fahrzeuges, da dies in diversen relevanten Baugruppen von einem neutralen Sachverständigen eingehend untersucht wird. Der Verkäufer wiederum trägt im Falle eines Mangels seiner Beweispflicht Rechnung, indem der Zustand des Fahrzeugs zum Verkaufszeitpunkt dokumentiert wird. Darüber hinaus kann der Autohändler mit dem DEKRA SIEGEL die neutral geprüfte Fahrzeugqualität als überzeugendes Verkaufsargument im Kundengespräch anführen." Auch Privatpersonen können das Siegel erwerben und erhalten die Fahrzeugeinstellung in die Gebrauchtfahrzeugbörse www.faircar.de auf Wunsch kostenlos dazu. Das DEKRA SIEGEL gibt es bei ausgewählten Autohäusern sowie in den Niederlassungen und Außenstellen der DEKRA Automobil.
Bei diesem unabhängigen Qualitätscheck durch DEKRA Sachverständige werden acht Bereiche auf ihren Zustand untersucht: Motor, Getriebe, Abgasanlage,
Innenraum, Räder, Bremsanlage, Karosserie und Elektrik. Zudem wird eine Probefahrt durchgeführt und auch ein Auge auf die regelmäßige Durchführung der Kundendienste geworfen. Ein weiteres Kriterium sieht vor, dass eine Hauptuntersuchung mit einer Restlaufzeit von mindestens 21 Monaten vorliegen muss.
Erst wenn der eng gefasste Kriterienkatalog erfüllt ist, erhält das Fahrzeug eine vom Prüfingenieur unterschriebene Urkunde sowie die detaillierte Prüfdokumentation. Schon ein nicht fachgerecht reparierter Unfallschaden, starke Gebrauchsspuren im Innenraum oder ein zu hoher Wassergehalt in der Bremsflüssigkeit führen dazu, dass das DEKRA SIEGEL diesem Fahrzeug verweigert wird.
Erstellt wird das DEKRA SIEGEL für Pkw, Kombis, Geländewagen und Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.
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