Umweltexperten von DEKRA unterstützen bei Umsetzung von REACH
EU fordert neuen Umgang mit Chemikalien
Stuttgart (ots)
Am 13. Dezember 2006 hat das Europäische Parlament die neue EU-Chemikalienverordnung REACH verabschiedet. Damit kann diese Neuregelung im Juni 2007 europaweit in Kraft treten, ohne nationale Gesetzgebungsverfahren durchlaufen zu müssen. Mit REACH hat die EU die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe neu geregelt. "Mit dieser EU-Verordnung wird die Verantwortung für die Risikobewertung der eingesetzten Stoffe und die Risikoreduzierung von den Behörden auf die Unternehmen verlagert", so beschreibt Jochen Dettke von der DEKRA Umwelt die neue Rechtslage. Ab Juni 2008 müssen alle Stoffe nach den neuen Regeln registriert werden, auch die, die sich schon auf dem Markt befinden. Es ist daher wichtig, dass sich die Unternehmen rechtzeitig darüber klar werden, welche ihrer Produkte betroffen sind und die entsprechenden Vorbereitungen treffen.
Die Sachverständigen der DEKRA Umwelt GmbH können durch ihre Erfahrungen auf dem Gebiet der Einstufung und Bewertung von Chemikalien und ihrer sicheren Anwendung (Messstelle nach § 9 GefStoffV) alle von REACH betroffene Unternehmen bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen entlasten und kompetent unterstützen, z.B. bei:
· Erstellung von Stoffinventaren · Stoffrecherchen und Datenbeschaffung · Vorregistrierung von Altstoffen · Laboruntersuchungen und Studien · Fachkundigem Erstellen von Sicherheitsdatenblättern · Erstellung von Registrierungsdossiers (Technical Dossier, Chemical Safety Report) · Leitung von Registrierungskonsortien
Ein Kernelement von REACH ist die Registrierung der chemischen Stoffe in einer zentralen Datenbank. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, betrifft dies alle Stoffe, deren Einsatzmenge 1 t pro Jahr überschreitet. Für diese Registrierungspflicht sind die Hersteller und Importeure ("Inverkehrbringer") von Reinstoffen verantwortlich. Sofern Zubereitungen und Fertigprodukte nicht registrierte Stoffe enthalten, fallen auch diese Stoffe unter die Registrierungspflicht. Diese trifft dann entweder den Hersteller des Stoffes oder den Inverkehrbringer (Hersteller bzw. Händler) der Zubereitung bzw. des Fertigproduktes. Für die Registrierung der bereits auf dem Markt befindlichen Altstoffe gelten gestaffelte Fristen zwischen 3 und 11 Jahren, abhängig von Einsatzmenge und Risikopotenzial. Nach Ablauf dieser Frist darf ein nicht registrierter Stoff nicht mehr gehandelt werden ("no data, no market"). Der Umfang der für die Registrierung erforderlichen Daten richtet sich nach den Einsatzmengen des einzelnen Stoffes.
Die DEKRA Umwelt GmbH ist in Deutschland mit 19 Standorten flächendeckend präsent. Das Unternehmen wirkt als Mittler zwischen den Interessen der Kunden und den Forderungen von Umweltschutz und Öffentlichkeit. Ziel ist es, im Dialog mit allen Beteiligten praxisgerechte Lösungen zu erarbeiten.
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