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Umweltexperten von DEKRA unterstützen bei Umsetzung von REACH
EU fordert neuen Umgang mit Chemikalien

Stuttgart (ots)

Am 13. Dezember 2006 hat das Europäische
Parlament die neue EU-Chemikalienverordnung REACH verabschiedet. 
Damit kann diese Neuregelung im Juni 2007 europaweit in Kraft treten,
ohne nationale Gesetzgebungsverfahren durchlaufen zu müssen. Mit 
REACH hat die EU die Registrierung, Bewertung, Zulassung und 
Beschränkung chemischer Stoffe neu geregelt. "Mit dieser 
EU-Verordnung wird die Verantwortung für die Risikobewertung der 
eingesetzten Stoffe und die Risikoreduzierung von den Behörden auf 
die Unternehmen verlagert", so beschreibt Jochen Dettke von der DEKRA
Umwelt die neue Rechtslage. Ab Juni 2008 müssen alle Stoffe nach den 
neuen Regeln registriert werden, auch die, die sich schon auf dem 
Markt befinden. Es ist daher wichtig, dass sich die Unternehmen 
rechtzeitig darüber klar werden, welche ihrer Produkte betroffen sind
und die entsprechenden Vorbereitungen treffen.
Die Sachverständigen der DEKRA Umwelt GmbH können durch ihre 
Erfahrungen auf dem Gebiet der Einstufung und Bewertung von 
Chemikalien und ihrer sicheren Anwendung (Messstelle nach § 9 
GefStoffV) alle von REACH betroffene Unternehmen bei der Erfüllung 
der gesetzlichen Anforderungen entlasten und kompetent unterstützen, 
z.B. bei:
· Erstellung von Stoffinventaren 
   · Stoffrecherchen und Datenbeschaffung 
   · Vorregistrierung von Altstoffen 
   · Laboruntersuchungen und Studien 
   · Fachkundigem Erstellen von Sicherheitsdatenblättern 
   · Erstellung von Registrierungsdossiers (Technical Dossier,
     Chemical Safety Report) 
   · Leitung von Registrierungskonsortien
Ein Kernelement von REACH ist die Registrierung der chemischen 
Stoffe in einer zentralen Datenbank. Von bestimmten Ausnahmen 
abgesehen, betrifft dies alle Stoffe, deren Einsatzmenge 1 t pro Jahr
überschreitet. Für diese Registrierungspflicht sind die Hersteller 
und Importeure ("Inverkehrbringer") von Reinstoffen verantwortlich. 
Sofern Zubereitungen und Fertigprodukte nicht registrierte Stoffe 
enthalten, fallen auch diese Stoffe unter die Registrierungspflicht. 
Diese trifft dann entweder den Hersteller des Stoffes oder den 
Inverkehrbringer (Hersteller bzw. Händler) der Zubereitung bzw. des 
Fertigproduktes. Für die Registrierung der bereits auf dem Markt 
befindlichen Altstoffe gelten gestaffelte Fristen zwischen 3 und 11 
Jahren, abhängig von Einsatzmenge und Risikopotenzial. Nach Ablauf 
dieser Frist darf ein nicht registrierter Stoff nicht mehr gehandelt 
werden ("no data, no market"). Der Umfang der für die Registrierung 
erforderlichen Daten richtet sich nach den Einsatzmengen des 
einzelnen Stoffes.
Die DEKRA Umwelt GmbH ist in Deutschland mit 19 Standorten 
flächendeckend präsent. Das Unternehmen wirkt als Mittler zwischen 
den Interessen der Kunden und den Forderungen von Umweltschutz und 
Öffentlichkeit. Ziel ist es, im Dialog mit allen Beteiligten 
praxisgerechte Lösungen zu erarbeiten.
Weitere Informationen: DEKRA Umwelt GmbH Jochen Dettke 
Handwerkstraße 15 70565 Stuttgart Tel. 0711.78 61-2703 Fax 0711.78 
61-2627 Mail:  jochen.dettke@dekra.com www.dekra-umwelt.com

Pressekontakt:

Lothar Nicolas
Tel.07 11.78 61-21 22
Fax 07 11.78 61-27 00
lothar.nicolas@dekra.com

Original-Content von: DEKRA SE, übermittelt durch news aktuell

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