WTS AG Steuerberatungsgesellschaft
Handschuh-Streit beschäftigt Europäischen Gerichtshof
Erfolg für World Tax Service WTS im Zollrecht
Luxemburg/München (ots)
Ein Kunstlederhandschuh beschäftigt seit über einem Jahr deutsche und europäische Finanzrichter. Wie der World Tax Service WTS meldet, hatte das Finanzgericht München Zweifel an der Auslegung des EU-Rechts im Streit zwischen dem Hauptzollamt München und dem namhaften Hersteller eines Reithandschuhs. Strittig war, ob ein solcher Handschuh durch spezielle Bearbeitung zollrechtlich zum Textil wird. Mit drastischen Folgen: Ein stattliches Mehr an Zollgebühren und Hürden bei der Einfuhr drohten.
"Spinnstoffwaren" lautet der zollrechtliche und statistische Oberbegriff, um den es im Handschuh-Streit ging. Der Münchner Reithandschuhhersteller setzt ein spezielles Verfahren ein, bei dem er eine Seite der textilen Verstärkung aufraut und sie anschließend mit einer Kunststoffschicht überzieht. Ausgerechnet das Aufrauen des Materials sollte nun aus einem Kunstlederhandschuh plötzlich eine "Spinnstoffware", sprich eine Textilie machen - im zollrechtlichen Sinn. Der Hersteller wehrte sich gegen die Mehrbelastung und betonte mehrfach, dass die Oberfläche nur aufgeraut wird, damit die Beschichtung besser hält - was später beim Kunden gar nicht sichtbar ist.
Die angerufenen Richter am Europäischen Gerichtshof sahen das diese Woche ein und bestätigten die Position des Herstellers: Ein solcher Kunstlederhandschuh bleibt ein Kunstlederhandschuh im Sinne des Zolltarifs. (EuGH-Urteil vom 29.04.2010 Rs. C-123/09). Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Kalkulation, denn das Hauptzollamt München hatte stattliche Zollforderungen gestellt. Zugleich drohte eine Einfuhrgenehmigungspflicht bei Einordnung als Textilie. "Wir freuen uns über diesen klaren Vorabentscheid aus Luxemburg. So kann unser Mandant ein positives Urteil vom Finanzgericht München erwarten", kommentiert Steuerberater Uwe Reimer, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern bei der WTS Niederlassung Frankfurt am Main.
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