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FRIWO AG

EANS-Adhoc: FRIWO AG
FRIWO wird mit Flextronics außergerichtlichen Vergleich schließen

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  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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Verträge

16.04.2010

Ostbevern - Die FRIWO AG (vormals CEAG AG) und Flextronics werden die offene Schiedsklage einer Tochtergesellschaft der Flextronics International Ltd. nach grundsätzlicher Übereinkunft voraussichtlich durch Vergleich beenden. Flextronics als Erwerberin der ehemaligen Geschäftseinheit FRIWO Mobile Power (FMP) hatte Ansprüche in Höhe von 6,8 Mio. EUR aus der Verletzung von Garantien aus dem Kaufvertrag gestellt. Der Vergleichsvorschlag sieht vor, dass die FRIWO AG eine Vergleichssumme von umgerechnet knapp 3 Mio. EUR an die Erwerberin der FMP leistet und im Gegenzug sämtliche Garantieansprüche aus dem Kaufvertrag abgegolten sind.

Die Vergleichszahlung wird das operative Ergebnis des FRIWO-Konzerns im Geschäftsjahr 2010 nicht beeinflussen. Die Vergleichszahlung wird jedoch gemäß IFRS 5 im Ergebnis des nicht fortgeführten Bereichs (discontinued operations) als Aufwand ausgewiesen und das Konzernergebnis negativ beeinflussen.

Andererseits erhöht sich durch den Vergleich die frei verfügbare Liquidität um rund 5,6 Mio. EUR, da zur Unterlegung der Garantien aus dem Kaufvertrag liquide Mittel in Höhe von 8,6 Mio. EUR verpfändet waren.

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Rückfragehinweis:

Britta Wolff
Investor Relations
Tel.: +49-(0)2532-81-118
E-Mail: wolff@friwo.de

Branche: Elektronik
ISIN: DE0006201106
WKN: 620110
Index: CDAX
Börsen: Hamburg / Freiverkehr
München / Freiverkehr
Berlin / Regulierter Markt
Stuttgart / Regulierter Markt
Düsseldorf / Regulierter Markt
Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard

Original-Content von: FRIWO AG, übermittelt durch news aktuell

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