RNZ: Kommentar zur Vorratsdatenspeicherung
Heidelberg (ots)
Noch 2009 winkte der EuGH die Vorratsdatenspeicherung durch - als in Frage stand, ob die EU dafür eigentlich zuständig sei. Das erstaunliche Urteil: Ja, denn die "VDS"-Richtlinie diene nicht der Verbrechensbekämpfung, sondern dem Binnenmarkt. Nun kippt der EuGH das Gesetz - weil die EU nicht gleich eine grundrechtskonforme Ausgestaltung im Detail festlegte. Bislang galt, dass dies Sache der Staaten wäre. Aber so hat es einmal gute Folgen, dass die EU-Ebene sich für alles und jeden zuständig hält. Die Richtlinie ist gekippt, und das ist im Sinne der Privatsphäre eine gute Nachricht. Auch wenn sich die offiziell verordnete Durchleuchtung aller angesichts des NSA-Skandals ziemlich harmlos ausnimmt.
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