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Kölner Stadt-Anzeiger: Staatsanwaltschaft erhebt nach Schlägerei Anklage gegen Essener Sisha-Bar-Besitzer und drei Brüder - Beschuldigter wirft Polizei rassistische Beleidigung vor

Köln (ots)

Köln. Im Fall der Schlägerei vor einer Shisha-Bar in der Essener Innenstadt im September 2018 hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den libanesischstämmigen Besitzer und drei seiner Brüder erhoben. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Samstag-Ausgabe) berichtet, wird den zwischen 17 und 28 Jahre alten Beschuldigten Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der Vorfall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt und beschäftigte zwischenzeitlich sogar den Innenausschuss des nordrhein-westfälischen Landtages. Am 7. September war eine Routinekontrolle der Bar durch zwei Polizisten plötzlich eskaliert. Laut Anklage wurden die Beamten, ein Mann und eine Frau, von den Beschuldigten gegen den Kopf und in den Unterleib getreten. Zwei Tierretter, die zufällig am Tatort vorbeigekommen waren, unterstützten die Polizisten und halfen, die Situation unter Kontrolle zu bringen. Die Polizei feierte den Einsatz als weiteren erfolgreichen Schlag gegen die libanesischen Familienclans, die der Stadt schon lange Probleme bereiten.

Die Familie um den Barbesitzer erstattete ihrerseits Strafanzeige. Sie werfen unter anderen den am Einsatz beteiligten Polizisten schwere Körperverletzung im Amt und Vortäuschung einer Straftat vor. Einer der Beschuldigten soll demnach im Polizeigewahrsam misshandelt und rassistisch beleidigt worden sein. Auf Videoaufnahmen, die dem "Kölner Stadt-Anzeiger" vorliegen, ist zu sehen, dass die Polizisten bei der Fixierung des 17-Jährigen äußerst rabiat vorgehen. "Ich kriege keine Luft mehr", brüllt er mehrmals und versucht sich aus der Umklammerung zu befreien. Die Staatsanwaltschaft dagegen wirft dem Jugendlichen vor, seine Lage dramatisiert zu haben. "Nach der allgemeinen Lebenserfahrung ist nicht nachvollziehbar, wie man keine Luft mehr bekommen kann und trotzdem die Kraft hat, mehrfach laut und inbrünstig zu schreien", heißt es in der Anklageschrift. Auf die Vorwürfe, die Polizisten hätten ihn misshandelt und beleidigt, geht die Staatsanwaltschaft nicht ein.

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