Reichsbürgerattacke auf Polizisten im Supermarkt war laut Anklage geplant - Beschuldigte wollten "in den Krieg ziehen"
Köln (ots)
Bei dem Angriff von Corona-Leugnern auf Polizeibeamte in einem Supermarkt in Troisdorf im Mai vergangenen Jahres geht die Staatsanwaltschaft laut Anklage von einem geplanten Hinterhalt aus. Nach den Unterlagen, die dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Samstag-Ausgabe) vorliegen, soll die mitangeklagte Frau am Tag vor dem Angriff ihrem ebenfalls beschuldigten Bruder in einer Chatnachricht geschrieben haben, dass man sich darauf vorbereite, "in den Krieg zu ziehen". Man habe beschlossen, "Dich mitzunehmen". Die Staatsanwaltschaft Bonn geht davon aus, dass der gewaltsame Zusammenstoß mit den Polizisten provoziert wurde, um Aufnahmen in sinnentstellender und kompromittierender Weise zusammenzuschneiden und im Internet zu veröffentlichen. Unter anderem wurde das Video, das für bundesweite Aufmerksamkeit sorgte, auf dem Online-Portal Youtube gezeigt. Die Angeklagten hatten einen Supermarkt ohne vorgeschriebene Maske betreten und waren zunächst mit Mitarbeitern und dann mit hinzugerufenen Polizisten aneinandergeraten.
Der Bonner Staatsschutz ordnet den Hauptangeklagten, einen 36-jährigen Bulgaren, dem Reichsbürgerspektrum zu. Er soll staatsfeindlich eingestellt sein. Im Verlauf des Ermittlungsverfahrens habe der Mann zahlreiche Schreiben eingereicht, die der Reichsbürgerszene zuzuordnen seien, berichten Ermittler. Die Vorgabe, in einem Supermarkt eine Maske zu tragen, bezeichnete der Angeklagte als strafbar und gesundheitsschädlich. Immer wieder berief er sich bei seinen Eingaben an die Justiz auf eine "Declaration of freedom", ein etwa 40 Seiten langes Pamphlet, das eine Art private Verfassung darstellt.
Inzwischen hat der Mittdreißiger von der Justiz Schadensersatz in der Höhe von einer halbe Million Euro gefordert. Alle Beamten, die bei dem "Angriff" auf ihn beteiligt gewesen seien, müssten entlassen werden. Zusätzlich sollten sich die Behörden bei ihm öffentlich entschuldigen. Auch verweigerte er die Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Die drei Angeklagten müssen sich wegen Körperverletzung und Widerstandes gegen die Staatsgewalt vor dem Bonner Landgericht verantworten. Der Termin für den Prozessbeginn ist noch offen.
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