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Kölner Stadt-Anzeiger

Kölner Bistumsleitung soll im Fall des Seriensexualstraftäters Ue. untätig geblieben sein
Verteidigung legt Revision gegen Urteil des Kölner Landgerichts ein

Köln (ots)

Mit der Wiederaufnahme seiner Amtsgeschäfte als Erzbischof von Köln droht Kardinal Rainer Woelki Ungemach von juristischer Seite. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtet, haben verschiedene Personen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln gegen Woelki und andere führende Bistumsvertreter wegen ihres Umgangs mit dem Fall des als Missbrauchsserientäter verurteilten Priesters Hans Ue. eingereicht.

Die Anzeigen waren am Dienstag zwar noch nicht bei der Staatsanwaltschaft aktenkundig. Sprecher Ulrich Bremer kündigte der Zeitung aber an, unabhängig davon werde seine Behörde von Amts wegen prüfen, ob Bistumsvertreter sich im Fall Ue. strafbar gemacht hätten. Grundlage dafür sei die Begründung des Urteils der 2. großen Strafkammer Landgerichts Köln. Es befand Ue. wegen sexuellen Missbrauchs in 110 Fällen, begangen zwischen 1993 und 2018 an neun Minderjährigen, für schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren. Die Verteidigung hat dagegen inzwischen fristgerecht Revision eingelegt, wie Ue.s Anwalt Rüdiger Deckers dem "Kölner Stadt-Anzeiger" auf Anfrage mitteilte.

In seiner Urteilsbegründung ging das Gericht ausführlich auf Versäumnisse der Bistumsleitung bei der Aufklärung von Verdachtsmomenten gegen Ue. und der Kontrolle des Täters ein. Nach Aussage des Gerichts setzte Ue.s seine Missbrauchsserie bis 2019 fort.

Die Anzeige-Erstattenden sehen im Verhalten der Bistumsleitung eine vorsätzliche Beihilfe durch Unterlassen oder auch eine fahrlässige Körperverletzung zulasten der Opfer. Die Anzeige betrifft neben Woelki seinen Generalvikar Markus Hofmann und dessen Vorgänger Dominik Schwaderlapp (heute Weihbischof in Köln) und Stefan Heße (Erzbischof von Hamburg) sowie Domkapitular Günter Assenmacher, den ehemaligen Leiter des Kölner Kirchengerichts.

Die Kölner Strafrechtsprofessorin Frauke Rostalski sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger", das Urteil lege es nahe, "dass es im Fall Ue. Unterlassungen gab, die vorwerfbar und strafrechtlich relevant sein könnten".

Link online (ab Mittwoch, 6 Uhr, aktiv): www.ksta.de/39504300

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