Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung kritisiert Erzbistum Köln
Köln (ots)
Kerstin Claus: Erklärung zur PR-Strategie im Missbrauchsskandal unzureichend aus - Mit Empfehlungen der Berater "Grenzen erreicht, wenn nicht überschritten"
Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, hat das Erzbistum Köln nach dessen jüngsten Erklärung zur PR-Strategie von Kardinal Rainer Woelki im Missbrauchsskandal kritisiert. "Diese Erklärung reicht nicht aus", sagte Claus dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (ksta.de und Samstag-Ausgabe). Zwischen der behaupteten "Priorität der Betroffenen" und der Wahrnehmung der Betroffenen, vom Erzbistum manipuliert worden zu sein, liege "offenkundig eine Kluft".
Am Mittwoch hatte das Erzbistum auf eine Veröffentlichung vertraulicher PR-Papiere im "Kölner Stadt-Anzeiger" aus dem Jahr 2020 reagiert. Aus den Dokumenten geht hervor, wie Woelki die Zustimmung des Kölner Betroffenenbeirats zum Aus für ein erstes Missbrauchsgutachten und die Beauftragung einer Ersatzstudie erreichen sollte.
Woelkis Generalvikar Assmann versicherte, die Handlungsempfehlungen der PR-Agentur hätten nicht dazu gedient, die Betroffenen zu instrumentalisieren. Er warf Medien vor, aus einer "völlig üblichen Vorgehensweise" einen "Riesenskandal gemacht" zu haben.
"Für mich bleibt unklar, ob und inwieweit die Bistumsleitung den Empfehlungen der PR-Berater zum Umgang mit dem Betroffenenbeirat bewusst gefolgt ist", entgegnete Claus. Es sei schon "schon sehr auffällig, dass mit der damals kurzfristig einberufenen Sitzung des Betroffenenbeirates exakt das wohl in der PR-Strategie vorgezeichnete Ergebnis eintrat. Sollte dies so sein, verrät es eine Haltung im Umgang mit Betroffenen, die für das Jahr 2020 schon erschreckend ist."
Besonders scharf verurteilte Claus Empfehlungen, dass Woelki Geld für die Betroffenen oder die Beschleunigung des Entschädigungsverfahrens in Aussicht stellen sollte, um sich des Rückhalts des Beirats für sein Vorgehen zu versichern. "Jeder, der im Kommunikationsbereich tätig ist, muss sich im Klaren sein, dass mit solchen Vorschlägen Grenzen erreicht, wenn nicht überschritten werden. Und deswegen dürfen solche Empfehlungen zulasten von Betroffenen nicht Grundlage für institutionelle Entscheidungen sein."
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