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eco Verband der deutschen Internetwirtschaft zu Neuregelungen im Urheberrecht Keine Auskunftsansprüche ohne Richtervorbehalt!

Köln (ots)

Köln/Berlin, 19. Juni 2007 - Mit dem Gesetz zur
Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums 
wird ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegen Internetprovider 
bei der Verfolgung von Online-Piraterie eingeführt. Der Verband der 
deutschen Internetwirtschaft wird im Rahmen der Experten-Anhörung im 
Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 20. Juni deutlich 
machen, dass es bei dem im Regierungsentwurf vorgesehenen 
Richtervorbehalt für den neuen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch um 
Rechtssicherheit für Provider und deren Kunden geht. Deswegen kann 
die Internetwirtschaft darauf auf keinen Fall verzichten. "Obgleich 
die Einführung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruches eine enorme
Belastung für die Internetwirtschaft darstellt, ist mit dem von der 
Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf insgesamt ein gangbarer Weg
gefunden worden. Dass ein Zivilrichter die Auskunftsbegehren prüfen 
und genehmigen muss, gibt der Internetwirtschaft und ihren Kunden 
Rechtssicherheit. Wichtig ist zudem, dass die Frage der Entschädigung
der Kosten für die Auskunftserteilung vernünftig geregelt wird", so 
Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung des eco Verbandes der 
deutschen Internetwirtschaft e.V. "Für direkte Ansprüche der 
Rechteinhaber ohne richterliche Kontrolle besteht keine 
Notwendigkeit."
Damit erteilt eco den Forderungen der Rechteinhaber, die den 
Richtervorbehalt aus dem Gesetz streichen wollen, eine deutliche 
Absage: "Der Richtervorbehalt muss bleiben", so Oliver Süme. "Nur 
wenn das Auskunftsersuchen vorher durch einen Richter geprüft und 
genehmigt wird, kann vorab geklärt werden, ob überhaupt eine 
Rechtsverletzung vorliegt, die den Eingriff in das Fernmeldegeheimnis
und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung rechtfertigt. Nur 
durch eine solche Prüfung kann auch Missbrauch verhindert werden, für
den die betroffenen Kunden sonst möglicherweise den Provider haftbar 
machen, der ihre Daten herausgegeben hat."
Auf keinen Fall dürfen nach Auffassung von eco die im Rahmen der 
Vorratsdatenspeicherung zu speichernden sensiblen persönlichen Daten 
direkt an die Rechteinhaber herausgegeben werden. Nur staatliche 
Behörden dürfen Zugriff bekommen. Selbst diese sollten Zugriff nur 
bei schweren Straftaten erhalten.
Gerne schicken wir Ihnen auf Wunsch unser Positionspapier für die 
Anhörung zu!

Pressekontakt:

eco (www.eco.de) ist seit über zehn Jahren der Verband der
Internetwirtschaft in Deutschland. Die etwa 330 Mitgliedsunternehmen
beschäftigen über 200.000 Mitarbeiter und erwirtschaften einen Umsatz
von ca. 45 Mrd. Euro jährlich. Im eco-Verband sind die rund 190
Backbones des deutschen Internet vertreten. Verbandsziel ist es, die
kommerzielle Nutzung des Internet voranzutreiben, um die Position
Deutschlands in der Internet-Ökonomie und damit den
Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Der eco-Verband versteht
sich als Interessenvertretung der deutschen Internetwirtschaft
gegenüber der Politik, in Gesetzgebungsverfahren und in
internationalen Gremien.

Weitere Informationen: eco Verband der deutschen Internetwirtschaft
e.V., Verbindungsbüro Berlin, Marienstr 12, 10117 Berlin, Tel.:
030/24 08 36-96, E-Mail: berlin@eco.de,
Web: www.eco.de

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