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Verband der deutschen Internetwirtschaft zum Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin: / Gericht: Vorratsdatenspeicherung ohne Kostenerstattung ist nicht zumutbar
Köln/Berlin (ots)
Das Verwaltungsgericht Berlin hat ein TK-Unternehmen bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung befreit. Der Grund ist, dass das klagende Unternehmen sonst auf seinen Kosten auch dann sitzen bleiben würde, wenn das Bundesverfassungsgericht die Kostenregelung später für nichtig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, ob die Verpflichtung auf eigene Kosten Überwachungstechnik anzuschaffen und zu betreiben, überhaupt angemessen ist. Die Klägerin soll laut Gesetz speichern, obwohl sie angesichts ihres Kundenkreises (in erster Linie große Unternehmen, Konzerne sowie Behörden des Bundes und der Länder) kaum mit Anfragen von Strafverfolgungsbehörden rechnen kann. Dazu Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung von eco: "Die Vorratsdatenspeicherung ist ein kostspieliger Irrweg, dessen möglicher Nutzen in keinem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand steht - zumal Terroristen und Schwerkriminelle, gegen die sich die Maßnahme in erster Linie wenden soll, die Speicherung umgehen können. Nun aber droht das gesamte Projekt ganz konkret an der fehlenden Bereitschaft zur Kostenübernahme juristisch zu scheitern. Wenn die Bundesregierung gegen alle Kritik an der Vorratsdatenspeicherung festhalten will, dann muss sie es so machen wie Großbritannien und den Unternehmen die Kosten für Anschaffung und Betrieb der teuren Speichertechnik in vollem Umfang erstatten." eco schätzt, dass die Vorratsdatenspeicherung allein im Internetbereich Kosten für die Anschaffung Hard- und Software von mindestens 322 Mio. Euro verursacht.
Nähere Informationen zum Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin erhalten Sie unter: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/press e/archiv/20081021.1410.112145.html
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