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eco - Verband der Internetwirtschaft e. V.

Rechtsfragen zum Internet: Was der Nutzer darf und was er sich nicht gefallen lassen muss
eco Experten-Hotline für Internetnutzer zum Safer Internet Day am 5. Februar 2013

Köln (ots)

Darf mein "Freund" bei Facebook Fotos von mir posten? Kann ich Textteile von fremden Webseiten in meinem Blog verwenden? Ist es erlaubt, sich Filme auf Streaming-Portalen anzusehen? Die unzähligen Möglichkeiten, im Internet zu kommunizieren, publizieren oder Geschäfte zu machen, halten für den Nutzer manchen rechtlichen Stolperstein bereit. Zum Safer Internet Day am 5. Februar 2013 geben Experten von eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. in einer kostenfreien Telefon-Hotline Tipps bei Rechtsfragen zum Internet. Unter dem Motto "Online Rights und Responsibilities" bündelt der Safer Internet Day weltweit Aktionen für ein sicheres Internet.

Die eco Experten stehen am 5. Februar von 10:00-12:00 Uhr und von 16:00-18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0221/700048-166 und -167 für Anrufe zur Verfügung*. Zusätzlich können am 05.02.2013 (8:00 Uhr bis 00:00 Uhr) Fragen auch per E-Mail an sid2013@eco.de gestellt werden. Die Aktion bietet Raum für allgemeine Fragen, eine Einzelfallrechtsberatung ist nicht möglich.

Content-Klau oder Zitat?

Wer Fotos oder andere Inhalte von fremden Webseiten verwenden möchte, zum Beispiel für sein Blog oder ein Printprodukt, muss grundsätzlich den Rechteinhaber um Erlaubnis fragen. Dabei sollte auch bedacht werden, dass der Betreiber einer Webseite, der beispielsweise ein Foto verwendet hat, nicht zwangsläufig selbst der Rechteinhaber ist. Wer eigene Inhalte auf fremden Webseiten oder in Sozialen Netzwerken entdeckt, mit deren Nutzung er nicht einverstanden ist, sollte den Seitenbetreiber oder bei Sozialen Netzwerken den Profil-Inhaber bitten, den Inhalt zu entfernen. Bei Zitaten kommt es, auch wenn man eine Quelle angibt, auf den Einzelfall an, ob es sich noch um ein Zitat oder um die Wiedergabe eine urheberrechtlich geschützten Werkes handelt. Was viele nicht wissen: Wer Produkte auf Marktplätzen wie eBay zum Kauf anbietet und dabei Fotos der Ware veröffentlicht, muss vorsichtig sein: "Produktfotos, die z.B. von der Webseite der Hersteller heruntergeladen wurden, darf man nicht verwenden. Eigene Fotos der Originalverpackung sollten nicht ausschließlich diese in Großaufnahme zeigen, sondern am besten auch Untergrund oder Tisch im Bild haben - sonst besteht die Gefahr, dass man sich rechtlich gesehen das Design der Originalverpackung oder die Abbildungen darauf widerrechtlich zu eigen macht ", sagt Rechtsanwalt Frank Ackermann, Leiter Selbstregulierung & Jugendschutz bei eco.

Downloads und Streaming: Was ist erlaubt und was verboten?

Dass Kopien von Bild- oder Tonträgern nur für den privaten Gebrauch zulässig sind und selbstverständlich nicht von bereits rechtswidrig erstellten Medien gemacht werden dürfen, ist inzwischen hinlänglich bekannt. Dass aber auch beim Streaming von Videos Fallstricke lauern, weiß fast niemand: "Der Nutzer geht natürlich davon aus, dass er beim Streaming Videos online sieht und eben nicht herunterlädt - er wähnt sich also im grünen Bereich", erklärt Frank Ackermann. "Wenn für das Schauen von Online-Videos allerdings Software wie der DivX-Player verwendet wird, kommt man in eine Grauzone: Solche Software speichert den geschauten Inhalt im Ordner 'Temporary Download Files', was einem Download gleichkommt, der ohne Einwilligung rechtswidrig ist." Besonders heikel wird es in Filesharing-Portalen. "Hier kann man davon ausgehen, dass ein Großteil der Dateien rechtswidrig hochgeladen wurde. Wer ein solches Video auf seinen Computer lädt, macht sich strafbar", erläutert Frank Ackermann.

Wenn das Postfach überquillt: Unaufgeforderte Newsletter und Spam

Newsletter dürfen nur dann verschickt werden, wenn der Empfänger ausdrücklich zugestimmt hat. Das heißt, dass er sich aktiv und nicht im Zusammenhang mit anderen Erklärungen angemeldet haben muss. Damit sind beispielsweise voreingestellte Häkchen nach dem Muster "Ja, ich will den Newsletter erhalten" auf einer Bestellseite unrechtmäßig. Der Empfänger sollte schon bei der Anmeldung erfahren, wie er sich wieder abmelden kann, und jeder Newsletter muss einen gut auffindbaren Abmeldelink enthalten. "Häufig bekommt man Newsletter, weil man seine E-Mail-Adresse bei einer Bestellung angegeben hat. Jeder Nutzer hat jedoch das Recht, der werblichen Verwendung seiner Daten zu widersprechen", sagt Frank Ackermann. Dazu genügt ein schriftlicher Hinweis an das betreffende Unternehmen. Bei Spam hilft auch die eco Internet-Beschwerdestelle: Unter www.eco.de/services/internet-beschwerdestelle.html können Internetnutzer Hinweise auf unaufgefordert erhaltene E-Mails abgeben.

Weitere Informationen zum Safer Internet Day gibt es unter www.saferinternetday.org.

*Die Experten-Sprechstunde ist kostenfrei, es entstehen keine über die Telefonkosten hinausgehenden Gebühren.

eco (www.eco.de) ist seit über 15 Jahren der Verband der Internetwirtschaft in Deutschland und vertritt deren Interessen gegenüber der Politik und in internationalen Gremien. Mit rund 600 Mitgliedsunternehmen gestalten wir das Internet: Wir entwickeln Märkte, fördern Technologien und formen Rahmenbedingungen. In unserem Kompetenz-Netzwerk befassen wir uns mit Infrastrukturfragen, rechtlich-regulativen Aufgabenstellungen, innovativen Anwendungen und der Nutzung von Inhalten.

Pressekontakt:

eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
Lichtstr. 43h, 50825 Köln
Web: www.eco.de

Katrin Mallener, Tel.: 0221/70 00 48 260, katrin.mallener@eco.de
Petra Greitschus, Tel. 0221/70 00 48 261, petra.greitschus@eco.de

Original-Content von: eco - Verband der Internetwirtschaft e. V., übermittelt durch news aktuell

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