eco - Verband der Internetwirtschaft e. V.
Wird NRW bald zur Internet-Service-Provider freien Zone?
Köln (ots)
eco-Pressekonferenz auf der CeBIT:
13. März, 13.30 Uhr, CC, Saal 105/106
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft - eco Forum e.V. - ist besorgt über den Erlass der Sperrungsverfügungen gegen nordrhein-westfälische Anbieter von Internetzugängen durch die Bezirksregierung Düsseldorf.
Mit dem Erlass der Sperrungsverfügung am 08. Februar 2002 hat das seit November letzten Jahres laufende Verwaltungsverfahren für die betroffenen Access-Provider eine weitere überraschende und höchst unerfreuliche Wendung genommen.
Entgegen der Absprache mit der Bezirksregierung Düsseldorf von Dezember 2001 und der Bestätigung dieser Absprache von Ende Januar diesen Jahres wurde die Sperrungsverfügung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Das bedeutet einen erhöhten Zeitdruck, da die Provider nun innerhalb eines Monats statt innerhalb eines Jahres Widerspruch gegen die Sperrungsverfügung einlegen müssen.
Zudem verlangt die Bezirksregierung Düsseldorf in der Sperrungsverfügung eine von drei in Betracht kommenden technischen Möglichkeiten zur Sperrung der betreffenden Websites zu wählen, obwohl sie sich im Dezember mit einer Sperrung am DNS-Server einverstanden erklärt hatte und diese auch für ausreichend hielt, um den Zugang zu den inkriminierten Inhalten zu verhindern. Die ca. 90 betroffen Zugangs-Provider werden auf Grundlage des Mediendienstestaatsvertrages (MDStV) dazu verpflichtet, zwei - von US amerikanischen Providern vorgehaltene - Internetangebote zu sperren.
Erstmals wird damit in Deutschland eine Aufsichtsbehörde im Wege einer Sperrungsverfügung auf Grundlage des MDStV tätig, durch die Anbieter von Internetzugängen verpflichtet werden, ausländische Angebote, die sich nicht im Herrschaftsbereich der von der Verfügung betroffenen Provider befinden, zu sperren. Nach Auffassung des eco Forums e.V. ist die Verfügung nicht nur rechtswidrig, sondern insbesondere auch unzweckmäßig und unverhältnismäßig.
Access-Provider unterfallen nicht dem Mediendienstestaatsvertrag. Sie sind keine Anbieter fremder Inhalte. Aufsichtsmaßnahmen gegen Zugangs-Provider können und sollen daher nicht aufgrund des MDStV ergriffen werden.
Die Bezirksregierung Düsseldorf kann ihre Verpflichtung zur Sperrung nicht auf neue technologische Entwicklungen stützen. Vielmehr sind die von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen seit Jahren weltweit in der Diskussion und immer wieder aufgrund ihrer mangelnden Effizienz verworfen worden. Die Bezirksregierung konterkariert die gesetzgeberische Entscheidungen, die 1997 zum Erlaß des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes (IuKDG) geführt hatten.
Mit einer weitreichenden Haftungsfreistellung der Internet-Zugangs-Provider im Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz (IuKDG) von 1997 sollte der Standort Deutschland durch die Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen gestärkt werden, indem eine Überregulierung verhindert und Investitionshindernisse beseitigt werden sollten.
Die Bezirksregierung hat verkannt, dass sie konsequenterweise die Sperrung von mehreren tausend Websites mit illegalen Inhalten im world wide web verlangen müßte. Dies bedeutet aber auch, dass den nordrhein-westfälischen Providern - und auch der Aufsichtsbehörde - erhebliche Personal- und Investitionskosten entstünden. "Von dem Medienstandort NRW sollte man eigentlich denken, daß er für in NRW ansässige Unternehmen ein besonders investitionsfreundliches Klima schafft. Auch aus diesem Grunde überrascht uns die wirtschaftspolitisch unsensible und hartnäckige Vorgehensweise des Regierungspräsidenten." erklärt Harald A. Summa.
Einen vorgerichtlichen Ausweg aus dem drohenden Konflikt zwischen der Bezirksregierung Düsseldorf und der Internetwirtschaft in Nordrhein-Westfalen bietet nach Ansicht des eco Forum e.V. das noch durchzuführende Widerspruchsverfahren.
Die betroffenen Access-Provider können gegen die Sperrungsverfügung bei der Bezirksregierung Düsseldorf Widerspruch einlegen. Die Widerspruchsbehörde prüft dann umfassend die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Sperrungsverfügung und ist auch in der Lage die Sperrungsverfügungen wieder aufzuheben.
In diesem Zusammenhang weist Harald A. Summa, Geschäftsführer des eco Forum e.V., auf die Besonderheiten des bei der Bezirksregierung Düsseldorf laufenden Verwaltungsverfahrens hin: "Normalerweise ist es so, dass nicht die Ausgangsbehörde - welche die Sperrungsverfügung erlassen hat - über den Widerspruch entscheidet, sondern die nächsthöhere Behörde. Da die Bezirksregierung Düsseldorf die Sperrungsverfügung erlassen hat, ist diese Ausgangs- und Widerspruchsbehörde zugleich. Jetzt liegt es in der alleinigen Hand des Regierungspräsidenten Herrn Büssow hier zu einem recht- und zweckmäßigen Ergebnis zu gelangen."
Das eco Forum e.V. weist darauf hin, dass Rechtsradikalismus ein gesellschaftliches Problem ist. "Das Internet ist ein Spiegel der Gesellschaft. Neonazi-Propaganda verbreitende Websites im Internet sind lediglich das Symptom, die Ursachen für den ansteigenden Rechtsradikalismus in unserer Gesellschaft müssen anderswo gesucht werden", erklärt Harald A. Summa. "Hier ist die Politik gefordert die Ursachen des Rechtsradikalismus zu bekämpfen".
Die Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts über ein globales Medium kann nur über eine globale Harmonisierung der nationalen Rechte erreicht werden. Im Cyber-Crime-Abkommen des Europarates wird derzeit an der Erarbeitung eines Zusatzprotokolls gearbeitet, das auch die Herstellung, das Verfügbarmachen und die Verbreitung von rassistischen und fremdenfeindlichen Inhalten unter Strafe stellen will. "Dies ist der einzig gangbare Weg, den wir für eine effektive Bekämpfung von strafbaren rechtsextremen Inhalten im Internet sehen." erklärt Harald A. Summa.Nach Ansicht des eco Forum e.V. darf der Kampf gegen den Rechtsradikalismus im Internet nicht zu Lasten der Internetwirtschaft geführt werden.
Die Access-Provider, welche lediglich den Zugang zu den inkriminierten Websites vermitteln und keinen Einfluss auf die abgerufenen Inhalte haben, zur Verantwortung zu ziehen, kann nicht zur Bekämpfung der Ursachen des Rechtsradikalismus beitragen. Wie die bisherigen Erfahrungen mit den Sperrungen von Websites gezeigt haben, sind diese kontraproduktiv indem sie die zu Sperrenden Angebote erst einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen. Die schädlichen Nebenwirkungen sind damit weitaus größer als der angestrebte Erfolg.
eco Electronic Commerce Forum e.V. ist der Verband der Internetwirtschaft in Deutschland. Ziel ist, die kommerzielle Nutzung des Internets voranzutreiben, um die Position Deutschlands in der globalen Internet-Ökonomie und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt zu stärken. eco Forum e.V. versteht sich in diesem Sinne als Interessenvertretung der deutschen Internetwirtschaft gegenüber der Politik, in Gesetzgebungsverfahren und in internationalen Gremien.
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