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eco - Verband der Internetwirtschaft e. V.

Wird NRW bald zur Internet-Service-Provider freien Zone?

Köln (ots)

eco-Pressekonferenz auf der CeBIT:
13. März, 13.30 Uhr, CC, Saal 105/106
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft - eco Forum e.V. -
ist besorgt über den Erlass der Sperrungsverfügungen gegen
nordrhein-westfälische Anbieter von Internetzugängen durch die
Bezirksregierung Düsseldorf.
Mit dem Erlass der Sperrungsverfügung am 08. Februar 2002 hat das
seit November letzten Jahres laufende Verwaltungsverfahren für die
betroffenen Access-Provider eine weitere überraschende und höchst
unerfreuliche Wendung genommen.
Entgegen der Absprache mit der Bezirksregierung Düsseldorf von
Dezember 2001 und der Bestätigung dieser Absprache von Ende Januar
diesen Jahres wurde die Sperrungsverfügung mit einer
Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Das bedeutet einen erhöhten
Zeitdruck, da die Provider nun innerhalb eines Monats statt innerhalb
eines Jahres Widerspruch gegen die Sperrungsverfügung einlegen
müssen.
Zudem verlangt die Bezirksregierung Düsseldorf in der
Sperrungsverfügung eine von drei in Betracht kommenden technischen
Möglichkeiten zur Sperrung der betreffenden Websites zu wählen,
obwohl sie sich im Dezember mit einer Sperrung am DNS-Server
einverstanden erklärt hatte und diese auch für ausreichend hielt, um
den Zugang zu den inkriminierten Inhalten zu verhindern. Die ca. 90
betroffen Zugangs-Provider werden auf Grundlage des
Mediendienstestaatsvertrages (MDStV) dazu verpflichtet, zwei - von US
amerikanischen Providern vorgehaltene - Internetangebote zu sperren.
Erstmals wird damit in Deutschland eine Aufsichtsbehörde im Wege
einer Sperrungsverfügung auf Grundlage des MDStV tätig, durch die
Anbieter von Internetzugängen verpflichtet werden, ausländische
Angebote, die sich nicht im Herrschaftsbereich der von der Verfügung
betroffenen Provider befinden, zu sperren. Nach Auffassung des eco
Forums e.V. ist die Verfügung nicht nur rechtswidrig, sondern
insbesondere auch unzweckmäßig und unverhältnismäßig.
Access-Provider unterfallen nicht dem Mediendienstestaatsvertrag.
Sie sind keine Anbieter fremder Inhalte. Aufsichtsmaßnahmen gegen
Zugangs-Provider können und sollen daher nicht aufgrund des MDStV
ergriffen werden.
Die Bezirksregierung Düsseldorf kann ihre Verpflichtung zur
Sperrung nicht auf neue technologische Entwicklungen stützen.
Vielmehr sind die von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen seit Jahren
weltweit in der Diskussion und immer wieder aufgrund ihrer mangelnden
Effizienz verworfen worden. Die Bezirksregierung konterkariert die
gesetzgeberische Entscheidungen, die 1997 zum Erlaß des Informations-
und Kommunikationsdienste-Gesetzes (IuKDG) geführt hatten.
Mit einer weitreichenden Haftungsfreistellung der
Internet-Zugangs-Provider im Informations- und
Kommunikationsdienste-Gesetz (IuKDG) von 1997 sollte der Standort
Deutschland durch die Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen
gestärkt werden, indem eine Überregulierung verhindert und
Investitionshindernisse beseitigt werden sollten.
Die Bezirksregierung hat verkannt, dass sie konsequenterweise die
Sperrung von mehreren tausend Websites mit illegalen Inhalten im
world wide web verlangen müßte. Dies bedeutet aber auch, dass den
nordrhein-westfälischen Providern - und auch der Aufsichtsbehörde -
erhebliche Personal- und Investitionskosten entstünden. "Von dem
Medienstandort NRW sollte man eigentlich denken, daß er für in NRW
ansässige Unternehmen ein besonders investitionsfreundliches Klima
schafft. Auch aus diesem Grunde überrascht uns die
wirtschaftspolitisch unsensible und hartnäckige Vorgehensweise des
Regierungspräsidenten." erklärt Harald A. Summa.
Einen vorgerichtlichen Ausweg aus dem drohenden Konflikt zwischen
der Bezirksregierung Düsseldorf und der Internetwirtschaft in
Nordrhein-Westfalen bietet nach Ansicht des eco Forum e.V. das noch
durchzuführende Widerspruchsverfahren.
Die betroffenen Access-Provider können gegen die
Sperrungsverfügung bei der Bezirksregierung Düsseldorf Widerspruch
einlegen. Die Widerspruchsbehörde prüft dann umfassend die
Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Sperrungsverfügung und ist auch
in der Lage die Sperrungsverfügungen wieder aufzuheben.
In diesem Zusammenhang weist Harald A. Summa, Geschäftsführer des
eco Forum e.V., auf die Besonderheiten des bei der Bezirksregierung
Düsseldorf laufenden Verwaltungsverfahrens hin: "Normalerweise ist es
so, dass nicht die Ausgangsbehörde - welche die Sperrungsverfügung
erlassen hat - über den Widerspruch entscheidet, sondern die
nächsthöhere Behörde. Da die Bezirksregierung Düsseldorf die
Sperrungsverfügung erlassen hat, ist diese Ausgangs- und
Widerspruchsbehörde zugleich. Jetzt liegt es in der alleinigen Hand
des Regierungspräsidenten Herrn Büssow hier zu einem recht- und
zweckmäßigen Ergebnis zu gelangen."
Das eco Forum e.V. weist darauf hin, dass Rechtsradikalismus ein
gesellschaftliches Problem ist. "Das Internet ist ein Spiegel der
Gesellschaft. Neonazi-Propaganda verbreitende Websites im Internet
sind lediglich das Symptom, die Ursachen für den ansteigenden
Rechtsradikalismus in unserer Gesellschaft müssen anderswo gesucht
werden", erklärt Harald A. Summa. "Hier ist die Politik gefordert die
Ursachen des Rechtsradikalismus zu bekämpfen".
Die Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts über ein
globales Medium kann nur über eine globale Harmonisierung der
nationalen Rechte erreicht werden. Im Cyber-Crime-Abkommen des
Europarates wird derzeit an der Erarbeitung eines Zusatzprotokolls
gearbeitet, das auch die Herstellung, das Verfügbarmachen und die
Verbreitung von rassistischen und fremdenfeindlichen Inhalten unter
Strafe stellen will. "Dies ist der einzig gangbare Weg, den wir für
eine effektive Bekämpfung von strafbaren rechtsextremen Inhalten im
Internet sehen." erklärt Harald A. Summa.Nach Ansicht des eco Forum
e.V. darf der Kampf gegen den Rechtsradikalismus im Internet nicht zu
Lasten der Internetwirtschaft geführt werden.
Die Access-Provider, welche lediglich den Zugang zu den
inkriminierten Websites vermitteln und keinen Einfluss auf die
abgerufenen Inhalte haben, zur Verantwortung zu ziehen, kann nicht
zur Bekämpfung der Ursachen des Rechtsradikalismus beitragen. Wie die
bisherigen Erfahrungen mit den Sperrungen von Websites gezeigt haben,
sind diese kontraproduktiv indem sie die zu Sperrenden Angebote erst
einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen. Die schädlichen
Nebenwirkungen sind damit weitaus größer als der angestrebte Erfolg.
eco Electronic Commerce Forum e.V. ist der Verband der
Internetwirtschaft in Deutschland. Ziel ist, die kommerzielle Nutzung
des Internets voranzutreiben, um die Position Deutschlands in der
globalen Internet-Ökonomie und damit den Wirtschaftsstandort
Deutschland insgesamt zu stärken. eco Forum e.V. versteht sich in
diesem Sinne als Interessenvertretung der deutschen
Internetwirtschaft gegenüber der Politik, in Gesetzgebungsverfahren
und in internationalen Gremien.
Anmeldung zur eco-Pressekonferenz auf der CeBIT in Hannover an
(Mittwoch, 13. März, 13.30 Uhr, CC, Saal 105/106 ) unter Angabe von
Name/Red/Tel/E-Mail bitte an:
Fax 0611/719290 oder E-Mail  team@dripke.de
Weitere Informationen:
Verband der deutschen Internetwirtschaft, 
eco Electronic Commerce Forum e.V., 
Arenzhofstr. 10, 50769 Köln, 
Tel.: 0221/9702407, E-Mail:  info@eco.de
PR-Agentur: 
Team Andreas Dripke GmbH, Tel. 0611/973150, E-Mail:  team@dripke.de

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