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Mutter aus Guben fiel vermutlich Kampfstoff zum Opfer
Berlin (ots)
Der Giftgasanschlag im brandenburgischen Guben, dem die zweifache Mutter Eva-Maria T. zum Opfer fiel, ist nach Expertenmeinung vermutlich mit einem tödlichen Kampfstoff verübt worden. Das ergaben Recherchen der Akte-2000-Redaktion. Der Berliner Toxikologe Dr. Kurt Beining gegenüber Akte-Reportern: "Es könnte sich dabei um den Kampfstoff Ditrapex CP handeln, der in den Militärbeständen der ehemaligen DDR gelagert wurde." Die gefundenen Rückstände am Schlafzimmerfenster und Fensterbrett, dazu die Verletzungssymptome der Opfer und die Aussagen des mutmaßlichen Täters lassen nach Dr. Beining den Schluss zu, "dass es sich bei dem verwendeten Gas um eine Kombination von Nitrochloroform und Methylisocyanat handelt. Ein Kampfstoff, der giftiger als Blausäure und sehr schwer nachweisbar ist." In Liberose, das in der Nähe des Wohnortes des tatverdächtigen Alexej L. liegt, befindet sich ein ehemaliges Sowjet-Militärgelände.
Bei dem Anschlag auf die Wohnung der Familie T. am 7. September 1999 in Guben wurde ein unbekannter Stoff durch ein offenes Schlafzimmerfenster gesprüht. Der Ehemann, Jörg T., überlebte schwerverletzt, seine Frau lag wochenlang im Koma und starb zwei Tage vor Weihnachten. Der Tat verdächtig ist ein 13jähriger Russlanddeutscher, der sein Geständnis mittlerweile widerrufen hat.
Polizei und Staatsanwaltschaft stehen bis heute vor einem Rätsel. Zunächst waren die Behörden davon ausgegangen, dass es sich bei dem verwendeten Gas um Chlorpikrin handelte - einen Stoff, der in der ehemaligen DDR als Pflanzenschutzmittel bekannt war und schon früher als Giftgas militärisch verwendet wurde. Diese Aussage wurde aber einen Monat später zurückgenommen.
Der Anwalt der schwer betroffenen Familie, Thomas Riedel, zu Akte 2000: "Nach Akteneinsicht kann ich nicht nachvollziehen, warum zunächst Chlorpikrin festgestellt wurde und etwa einen Monat später diese Substanz wieder ausgeschlossen wird."
Polizei und Staatsanwaltschaft wollten gegenüber Akte 2000 ein Kampfmittel als Todesursache weder bestätigen noch dementieren.
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