Hits aus dem Internet: Kopierschutz von Liquid-Audio geknackt
Berlin (ots)
Nicht einmal einen Tag lang konnte sich Warner Music über "Liquid Music", ein nach eigenen Angaben kopiersicheres Format für Musik aus dem Internet, freuen. 18 "stilistisch breitgefächerte Titel im zukunftsweisenden Liquid-Audio-Format" stellte der Musikgigant ins Netz - und schon am selben Tag gelang es einem Berliner Computer-Freak mit handelsüblicher Hard- und Software diese Titel aus dem Internet in MP3-Dateien zu wandeln und auf CD zu brennen. Das ergaben Recherchen des SAT.1-Magazins Akte 2000.
Das in Deutschland neue Liquid-Audio-Format soll nach Angaben von Warner Music Deutschland die von den Rechteinhabern "gewünschte Kopiersicherheit" bieten und so "ein legales Angebot für Musik aus dem Internet" sein. Doch diese Kopiersicherheit ist - so belegt Akte 2000 - leicht zu unterlaufen, das angeblich sichere Liquid-Audio kann ohne Schwierigkeiten in MP3-Dateien gewandelt werden.
Der Berliner Computer-Freak Lark K. zu Akte 2000: "Ich lade mir die Liquid-Audio-Tracks runter, spiele sie ab und recorde sie im Modus ´all you hear´. Dabei werden alle Sounddaten aufgenommen." Der Versuch von Warner Music, das ungeliebte MP3 einzudämmen, ist somit nach Recherchen von Akte 2000 als gescheitert anzusehen.
Warner New Media-Sprecher Tim van Dyk zu Akte 2000: "Wir benutzen Liquid Audio, weil es das sicherste Format ist für uns und unsere Interessen am besten vertritt. MP3 im Vergleich bietet diese Sicherung nicht." Dagegen erklärte Sascha Siebenmorgen, Geschäftsführer von Mov.a.bit, die Liquid Audio in Deutschland vertreiben, gegenüber Akte 2000: "Liquid Audio ist kein Kopierschutz." Absoluter Kopierschutz sei bei Audio-Dateien prinzipiell nicht machbar. Allerdings trete bei solcherart gebrannten CDs ein Qualitätsverlust ein.
Als weiteren Schutz, so Sascha Siebenmorgen, enthalte das Liquid-Audio-Format sogenannte digitale "Wasserzeichen", die - gekoppelt mit der Kreditkartennummer - den ursprünglichen Nutzer identifizieren könnten. Somit sei es möglich, den Handel mit illegal gebrannten CDs einzuschränken. Nachprüfbar ist diese Angabe zur Zeit allerdings nicht - dieses Sicherheitssystem wird erst später eingeführt werden.
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