"Richterin Barbara Salesch" (mo-fr, 18.00 Uhr)
Die Fälle vom 13. bis 16. Juni 2000
Berlin (ots)
Freundschaftsdienste sind manchmal mit Vorsicht zu genießen. Diese Erfahrung machen oft langjährige Freunde oder sogar Familienangehörige, wenn sie sich als Kläger und Beklagte vor dem Schiedsgericht von Richterin Barbara Salesch wieder sehen.
Die Fälle: Dienstag, 13. Juni 2000: Michael S. und Brunhilde M. aus Duisburg waren jahrzehntelang beste Freunde. Doch nun beschuldigt Michael Brunhilde, sie habe in seiner Abwesenheit diverse Sexhotlines von seinem Anschluss aus angerufen. Anhand der Telefonrechnung sei ersichtlich, dass es sich um Hotlines für lesbische Frauen handele und da Brunhilde homosexuell sei, ist sie in seinen Augen eindeutig die Übeltäterin. Brunhilde hingegen bezeichnet die Anschuldigungen als Hirngespinste und weigert sich zu zahlen.
Mittwoch, 14. Juni 2000: Die Brüder Marcel M. aus Baesweiler und Stefan V. aus Alsdorf teilten sich nicht nur die Wohnung, sondern auch den Telefonanschluss. Er wurde zwar von Marcel bezahlt, jedoch gemeinsam genutzt und Stefan zahlte stets pünktlich seinen Anteil. Das ging solange gut, bis Marcel für zwei Wochen zu seiner Freundin fuhr. Stefan telefonierte in der Zeit für 4.000 Mark mit Sex-Hotlines, die Marcel zahlen musste. Der arbeitslose Stefan will deshalb seinem Bruder die Kosten nicht ersetzen. Der sei schließlich berufstätig und außerdem Besitzer des Anschlusses.
Donnerstag, 15. Juni 2000: Nach 40 Jahren Freundschaft wollten Rosemarie M. aus Bovenau und Monika V. aus Kiel endlich zusammen Urlaub machen. Monikas Tochter und Enkel kamen ebenfalls mit nach Tunesien. Vor Ort stellte sich aber heraus, dass Monika ständig für die finanziellen Engpässe ihrer Freundin einspringen musste. So kamen über 800 Mark zusammen. Das Geld sollte Rosemarie sofort nach der Rückkehr erhalten, doch sie wartet noch heute.
Freitag, 16. Juni 2000: Für Adelheid H. aus Köln war es ein tolles Schnäppchen, als sie für nur 600 Mark einen großen Fernseher kaufte. Aus Platzmangel stellte sie das Gerät zunächst im Keller des Bruders ihrer Freundin Sonja S. unter. Doch als sie das gute Stück abholen wollte, war es verschwunden. Von Einbruch keine Spur. Wo der Fernseher abgeblieben ist, weiß niemand. Deshalb fordert Adelheid jetzt von Sonja Schadenersatz. Doch diese fühlt sich für das Verschwinden nicht verantwortlich.
Übrigens: Jeder, der seinen Fall vorm Fernsehschiedsgericht entscheiden lassen will, kann dies über das Büro der Richterin tun (Tel: 01805 / 33 99 69 - Computel, 24 Pf./Min) oder er wendet sich schriftlich an: Barbara Salesch, Otto-Hahn-Straße 9 - 11, 50997 Köln.
Birgit Borchert SAT.1 PRESSE & PR Tel.: 030 / 2090 - 2383 / Fax: 030 / 2090 - 2382 E-Mail: birgit.borchert@sat1.de
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